Sabsebine
Hallo Fr. Bader, ich hab eventuell eine ausergewöhnliche frage. Wir haben vor schwanger zu werden und informieren uns vorher scjon mal. Da ich als krankenschwester im außerklinische intensiv erricht arbeite, bekomme ich laut meinem betriebsarzt beschäftigungsverbot. Jetzt möchte ich jedoch trotzdem weiter arbeiten jedoch als praxisanleiterin. Es hat etwa einen umpfang von ca 30h im Monat. jetzt ist meine frage, ob ich da extra einen 450 € job zusätzlich machen könnte, oder ob mir da dann später was vom elterngeld/ oder auch gleich vom Gehalt im beschäftigungsverbot ab gezogen wird. Mfg Sabine
Hallo, Sie können in dem einen Job ein Beschäftigungsverbot bekommen und in dem anderen nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
Du musst jeden Nebenjob vorher genehmigen lassen. Ob bv entscheidet nicht der betriebsarzt sondern der Arbeitgeber! Der BA empfiehlt ein BV und der AG MUSS schauen ob ersatztätigkeit da ist bzw geschaffen wird. Wenn ja musst du diese annehmen auch wenn sie nicht deiner Qualifikation entspricht.
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