Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit verkürzen, Arbeiten, dann wieder Beschäftigungsverbot?

Filterkaffee

Beitrag melden

Hallo, ich hätte gerne gewusst, ob man die Elternzeit so ein halbes Jahr verkürzen kann, dann ein paar Wochen arbeiten kann und dann direkt wegen einer Schwangerschaft wieder ins Beschäftigungsverbot gehen kann? Ich hab ja schon so einiges gelesen, also das es nicht möglich ist die Elternzeit zu verkürzen um direkt in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Soll ja Betrug sein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zunächst einmal ist eine Verkürzung der Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Wenn das klappt und Sie sind dann noch nicht schwanger, werden aber später schwanger und bekommen dann ein Beschäftigungsverbot, ist das möglich. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

und das was du machst soll legal sein? frech ist es allemal. die elternzeit kann nur verkürzt werden, wenn der AG zustimmt. und ein bv bekommst du hoffentlich keines :-) sorry aber die gesetze sind zum glück so verschärft worden, dass der AG erstmal einen andren arbeitsplatz zur verfügung stellen muss, den du annehmen musst. erst wenn das alles nicht geht, dann bekommst du eventuell ein bv. und wenn es letztes mal ein medizinisches war, heißt das noch lange nicht, dass du jetzt wieder eines bekommst, da jede schwangerschaft anders verläuft. aber naja, wenn du das mit deinem gewissen vereinbaren kannst? schon arg, sorry...


chrissicat

Beitrag melden

Wenn du die Elternzeit verkürzen möchtest, brauchst du zunächst die Zustimmung deines Arbeitgebers. Wenn du bereits schwanger bist, dann läuft dies trotzdem auf Betrug hinaus, denn du rechnest mit einem Beschäftigungsverbot. Wenn du - mit Zustimmung deines Arbeitgebers - die Elternzeit verkürzt, erst dann schwanger wirst und ggf. ein Beschäftigungsverbot erhältst, dann hast du einfach "Glück" gehabt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich werde nie verstehen wie man wegen ein paar Monaten vollen Lohn ohne Arbeit riskiert kurz nach der Elternzeit ganz ohne Job dazustehen. Ich denke fast jeder Arbeitgeber würde bei solchen Touren (von denen ja klar ist dass sie geplant sind) versuchen den Mitarbeiter so schnell als möglich los zu werden. Die Möglichkeiten sind da vielfältig (zb unmögliche Arbeitszeiten nach der Elternzeit). Auch wenn etwas legal ist, ist es noch lange nicht fair oder gut. Jeckyll


Dojii

Beitrag melden

Dank der neuen Gesetzeslage ist es ja ohnehin unwahrscheinlich, dass du sofort ein BV bekommst sondern einfach an einer anderen Stelle im Unternehmen arbeiten musst.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn der AG der Beendigung der EZ zustimmt, man kein Betreuungsproblem von Kind 1 bekommt, es wieder mit der Schwangerschaft klappt und die Bedingungen auf Arbeit ein BV nach sich ziehen, dann geht der Plan auf. Muss nicht aber kann klappen. Rechtlich sauber.


littlestarling82

Beitrag melden

und genau wegen sowas stellt mein Mann keine Frauen mehr ein....und das werden immer mehr Arbeitgeber sich gut überlegen.


mellomania

Beitrag melden

finde ich auch unfair. die, die es ehrlich machen, sind die gelackmeierten wegen solchen bescheißern. sorry aber das is so....keine worte..hoffentlich klappt überhaupt nix und sie steht dumm da.


Kornblume2016

Beitrag melden

Mein Gott mellomania, das ist ja schlimm mit deinem Neid...


mellomania

Beitrag melden

die normale berufe haben, wo ein bv nicht geht. ich persönlich habe es nicht nötig, auf kosten andrer meine rechte durchzusetzen. haha bei weitem nicht. aber ich kenne leider eine , die es genauso macht. das hat mit neid nix zu tun. ich kann mir leisten, kinder zu haben und in elternzeit zu gehen mit elterngeld. wer das nicht kann oder meint, auf kosten der kk zu leben, bitte. aber kosche ist das nicht und ich finde es entsetzlich, dass das denen so einfach gemacht wird. wie gesagt, neid definitiv nicht.


Filterkaffee

Beitrag melden

Danke für die Antwort Frau Bader. Und auf die netten Kommentare von „M...“ gehe ich jetzt einfach mal nicht drauf ein. Denn ich weiß nicht, was das alles mit „ich kann mir Kinder leisten“ zu tun hat. Hier geht’s einfach ums Recht.


Filterkaffee

Beitrag melden

Und ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, die meinte es wäre in Ordnung, wenn ich meine Elternzeit verkürze, obwohl ich schon schwanger bin! Ich könnte dann wieder arbeiten gehen und bei Bedarf wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die KK meinte, das wäre völlig in Ordnung!!!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Halloooo, Ich habe im April 13 mein Sohn zur Welt gebracht... Habe Im August 2012 als ich schwanger wurde ein beschäftigungsverbot von Meinem Arbeitgeber erhalten ( ambulante pflege, examinierte Altenpflegerin, vollzeitstelle), da ich in dem Beruf nickt schwanger arbeiten konnte. Habe bis 6 Wochen vor der Geburt mein volles Gehalt erhalten und ...

Hallo Frau Bader, jetzt nochmal eine Frage. Ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, die meinte es wäre in Ordnung, wenn ich meine Elternzeit verkürze, obwohl ich schon schwanger bin! Ich könnte dann wieder arbeiten gehen und bei Bedarf wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die KK meinte, das wäre völlig in Ordnung!!! Was soll da ...

Hallo! Meine Situation ist folgende: meine Tochter ist im Juni 2017 geboren und ich habe Elternzeit beantragt bis September 2020. Zuvor hatte ich für die gesamte Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, das auch für für diese neue Schwangerschaft wieder gelten würde. Meine Annahme war, dass ich die Elternzeit verkürzen kann, ohne, dass dem de ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...

Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...