gd26
Hallo Fr.Bader, ich bin derzeit in der 7 SSW und wurde von meiner Gynäkologin für 2.Wochen Krankgeschrieben, da ich bei der letzten Untersuchung geblutet habe. Ich arbeite als Reinigungskraft(20Std.Woche). Wir sind insgesammt 80-90 Mitarbeiter. Ich wurde Januar 2018 als Springer Kraft eingestellt. Ich habe keine feste Stelle und werde fasst jeden morgen von meiner Vorgesetzten angerufen und muss immer an verschiedenen Orten arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir nur Stellen als Reinigungskraft anbieten. Die schweren Müllsäcke muss ich immer in den Container reinschmeissen und auf meinem Reinigungswagen habe ich 2. Eimer die ich mit 8L Wasser und 2-3 Eimer die ich mit 4L Wasser einfüllen,heben und tragen muss. Der Reinigungswagen ist auch schwer. Ich muss mich täglich beugen, bücken und arbeite mit verschiedenen Reinigungsmitteln. Meine Frauenärztin möchte mir auch kein Beschäftigungsverbot geben. Würde ich Beschäftigungsverbot kriegen? Kann ich dies auch bei meinem Hausarzt kriegen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo, nein. Der AG muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen und Sie geeignet einsetzen. Wenn er das nicht tut, sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dann gegebenenfalls - wenn der Arbeitsplatz nicht "schwangerengerecht" ist und auch nicht entsprechend angepaßt werden kann - ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Weiß Dein Arbeitgeber denn schon, daß Du schwanger bist?
Mitglied inaktiv
1. Der AG kann erst was machen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. 2. Wenn die Schwangerschaft dem AG bekannt ist, macht er die Gefährdungsbeurteilung und weist dir eine zumutbare Tätigkeit zu. Es gibt meistens Wege und Möglichkeiten die Tätigkeit anzupassen. Die Eimer müssen ja nicht unbedingt mit 8 l gefüllt werden. Und 10 kg gelegentlich zu heben, tragen und zu bewegen ist noch im Rahmen des Mutterschutzgesetzes. Auch beugen und bücken ist nicht verboten, denn im Gesetz steht häufiges und erhebliches Beugen, Bücken, Strecken. Das wäre bei der Spargelrernte oder bei der Erdbeerernte, aber nicht als Reinigungskraft.
Meyla
Warte ab was dein betriebsarzt sagt. Der muss dich ohnehin einmal begutachten und dein AG muss deinen Arbeitsplatz überprüfen lassen. In meinem BV (Krankenschwester) wurde ständiges bücken und hocken mitunter als Grund angegeben weshalb ich nicht mehr stationär arbeiten konnte und durfte. Die Mittel sind ebenfalls zu überprüfen. Au h diese dürfte ich allesamt nicht mehr verwenden. Ehrlich gesagt finde ich diesen Arbeitsplatz recht unideal, auf die Ferne erlaube ich mir da aber kein Urteil.... der Platz muss geprüft werden.
mellomania
da es um deine arbeit geht, hat die gyn recht. sie darf rechtlich KEIN bv ausstellen. auch der hausarzt nicht. dein AG MUSS wie oben geschrieben handeln. Nur er. kein arzt
cube
Wie schon geschrieben wurde: 1. AG über Schwangerschaft informieren 2. AG führt Gefährdungsbeurteilung durch und weist dir ggf eine andere Tätigkeit zu oder stellt ein BV aus 3. Im BV würdest du das gleiche Gehalt erhalten wie vertraglich vereinbart Reinigungskraft und Zumutbarkeit: Es kommt darauf an. wo bzw. was gereinigt wird. Sind es hauptsächlich Büros im Sinne von Schreibtische abwischen, Staubsaugen etc. sehe ich auch kein Problem, erst mal weiter zu arbeiten. Handelt es sich aber zB um ein Fitnessstudio, bei dem die Geräte, Spinde etc gereinigt werden müssen, was mit permanentem Bücken, in Ecken rumkriechen etc. verbunden ist, sehe ich schon ein BV. Hinzu kommen die Reinigungsmittel. Auch hier kommt es darauf was, wo gereinigt wird und dementsprechend mit welchen Mitteln. Zu jedem Mittel muß der AG eigentlich Informationen jederzeit zugänglich machen - aus diesen ist eindeutig zu entnehmen, ob Schwangere damit hantieren dürfen. Und dann och die Frage, ob sie im Team oder alleine arbeitet. Alleine wird ja ganz schwierig - keiner da, der im Zweifelsfall helfen kann, Arbeiten übernehmen etc. Und mal so ganz allgemein bzgl. Ersatztätigkeit im Reinigungsgewerbe: es ist ziemlich unrealistisch, daß die Arbeit angepasst werden kann. Es wird idR unter Zeitdruck gearbeitet, oft eben im Team, die Aufgaben verteilt und es ist unrealistisch, dass eine Schwangere dann nur noch Staub wischt oder andere ihr die Wassereimer holen etc. Das würde den Zeitrahmen sprengen und ineffektiv sein bzgl der geforderten Teamleistung. Ebenso unrealistisch ist es, das ihr eine Bürotätigkeit zugewiesen würde/werden kann. Nichts ist unmöglich, klar - aber es wäre wirklich eine große Ausnahme.
Mitglied inaktiv
Meine Erfahrung ist: wenn die Betriebsärzte eingeschaltet wurden, dann wurde das Verlangen nach einem BV idR abgebügelt. Nur in wenigen Bereichen müssen Schwangere rausgenommen werden: z.B. OP-Säle, beim Zimmerservice im Hotel nur, wenn keine Kolleginnen für ein Zweierteam zur Verfügung stehen, oder da wo nur nachts geputzt werden kann. Alleinarbeit im Sinne des MuSchG bedeutet: man muss die Tätigkeit jederzeit kurz unterbrechen können und man muss im Notfall Hilfe herbeiholen können. Da heute jeder ein Handy hat, ist Alleinarbeit bei Reinigungskräften praktisch nicht relevant. In großen Häusern/Betrieben findet sich immer was, was auch eine Schwangere reinigen kann, z.B. Büros, Aufenthaltsräume, Kantinen, und auch Sanitäranlagen (mit Schutzhandschuhen und Kittel).
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn