Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot als Reinigungskraft?

Frage: Beschäftigungsverbot als Reinigungskraft?

gd26

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Hallo Fr.Bader, ich bin derzeit in der 7 SSW und wurde von meiner Gynäkologin für 2.Wochen Krankgeschrieben, da ich bei der letzten Untersuchung geblutet habe. Ich arbeite als Reinigungskraft(20Std.Woche). Wir sind insgesammt 80-90 Mitarbeiter. Ich wurde Januar 2018 als Springer Kraft eingestellt. Ich habe keine feste Stelle und werde fasst jeden morgen von meiner Vorgesetzten angerufen und muss immer an verschiedenen Orten arbeiten. Mein Arbeitgeber kann mir nur Stellen als Reinigungskraft anbieten. Die schweren Müllsäcke muss ich immer in den Container reinschmeissen und auf meinem Reinigungswagen habe ich 2. Eimer die ich mit 8L Wasser und 2-3 Eimer die ich mit 4L Wasser einfüllen,heben und tragen muss. Der Reinigungswagen ist auch schwer. Ich muss mich täglich beugen, bücken und arbeite mit verschiedenen Reinigungsmitteln. Meine Frauenärztin möchte mir auch kein Beschäftigungsverbot geben. Würde ich Beschäftigungsverbot kriegen? Kann ich dies auch bei meinem Hausarzt kriegen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Der AG muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen und Sie geeignet einsetzen. Wenn er das nicht tut, sollten Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dann gegebenenfalls - wenn der Arbeitsplatz nicht "schwangerengerecht" ist und auch nicht entsprechend angepaßt werden kann - ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Weiß Dein Arbeitgeber denn schon, daß Du schwanger bist?


Mitglied inaktiv

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1. Der AG kann erst was machen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. 2. Wenn die Schwangerschaft dem AG bekannt ist, macht er die Gefährdungsbeurteilung und weist dir eine zumutbare Tätigkeit zu. Es gibt meistens Wege und Möglichkeiten die Tätigkeit anzupassen. Die Eimer müssen ja nicht unbedingt mit 8 l gefüllt werden. Und 10 kg gelegentlich zu heben, tragen und zu bewegen ist noch im Rahmen des Mutterschutzgesetzes. Auch beugen und bücken ist nicht verboten, denn im Gesetz steht häufiges und erhebliches Beugen, Bücken, Strecken. Das wäre bei der Spargelrernte oder bei der Erdbeerernte, aber nicht als Reinigungskraft.


Meyla

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Warte ab was dein betriebsarzt sagt. Der muss dich ohnehin einmal begutachten und dein AG muss deinen Arbeitsplatz überprüfen lassen. In meinem BV (Krankenschwester) wurde ständiges bücken und hocken mitunter als Grund angegeben weshalb ich nicht mehr stationär arbeiten konnte und durfte. Die Mittel sind ebenfalls zu überprüfen. Au h diese dürfte ich allesamt nicht mehr verwenden. Ehrlich gesagt finde ich diesen Arbeitsplatz recht unideal, auf die Ferne erlaube ich mir da aber kein Urteil.... der Platz muss geprüft werden.


mellomania

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da es um deine arbeit geht, hat die gyn recht. sie darf rechtlich KEIN bv ausstellen. auch der hausarzt nicht. dein AG MUSS wie oben geschrieben handeln. Nur er. kein arzt


cube

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Wie schon geschrieben wurde: 1. AG über Schwangerschaft informieren 2. AG führt Gefährdungsbeurteilung durch und weist dir ggf eine andere Tätigkeit zu oder stellt ein BV aus 3. Im BV würdest du das gleiche Gehalt erhalten wie vertraglich vereinbart Reinigungskraft und Zumutbarkeit: Es kommt darauf an. wo bzw. was gereinigt wird. Sind es hauptsächlich Büros im Sinne von Schreibtische abwischen, Staubsaugen etc. sehe ich auch kein Problem, erst mal weiter zu arbeiten. Handelt es sich aber zB um ein Fitnessstudio, bei dem die Geräte, Spinde etc gereinigt werden müssen, was mit permanentem Bücken, in Ecken rumkriechen etc. verbunden ist, sehe ich schon ein BV. Hinzu kommen die Reinigungsmittel. Auch hier kommt es darauf was, wo gereinigt wird und dementsprechend mit welchen Mitteln. Zu jedem Mittel muß der AG eigentlich Informationen jederzeit zugänglich machen - aus diesen ist eindeutig zu entnehmen, ob Schwangere damit hantieren dürfen. Und dann och die Frage, ob sie im Team oder alleine arbeitet. Alleine wird ja ganz schwierig - keiner da, der im Zweifelsfall helfen kann, Arbeiten übernehmen etc. Und mal so ganz allgemein bzgl. Ersatztätigkeit im Reinigungsgewerbe: es ist ziemlich unrealistisch, daß die Arbeit angepasst werden kann. Es wird idR unter Zeitdruck gearbeitet, oft eben im Team, die Aufgaben verteilt und es ist unrealistisch, dass eine Schwangere dann nur noch Staub wischt oder andere ihr die Wassereimer holen etc. Das würde den Zeitrahmen sprengen und ineffektiv sein bzgl der geforderten Teamleistung. Ebenso unrealistisch ist es, das ihr eine Bürotätigkeit zugewiesen würde/werden kann. Nichts ist unmöglich, klar - aber es wäre wirklich eine große Ausnahme.


Mitglied inaktiv

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Meine Erfahrung ist: wenn die Betriebsärzte eingeschaltet wurden, dann wurde das Verlangen nach einem BV idR abgebügelt. Nur in wenigen Bereichen müssen Schwangere rausgenommen werden: z.B. OP-Säle, beim Zimmerservice im Hotel nur, wenn keine Kolleginnen für ein Zweierteam zur Verfügung stehen, oder da wo nur nachts geputzt werden kann. Alleinarbeit im Sinne des MuSchG bedeutet: man muss die Tätigkeit jederzeit kurz unterbrechen können und man muss im Notfall Hilfe herbeiholen können. Da heute jeder ein Handy hat, ist Alleinarbeit bei Reinigungskräften praktisch nicht relevant. In großen Häusern/Betrieben findet sich immer was, was auch eine Schwangere reinigen kann, z.B. Büros, Aufenthaltsräume, Kantinen, und auch Sanitäranlagen (mit Schutzhandschuhen und Kittel).


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