Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot 3Fragen Bitte

Frage: Beschäftigungsverbot 3Fragen Bitte

Mitglied inaktiv

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Guten Tag nun habe ich vom dem FA Beschäftigungsverbot erteilt bekommen (bin 12+2SSW) 1. Bekomme ich mein volles Lohn weiterhin, so viel weiss ich, aber wer bezahlt mich? 2. Habe seit Jahren vollzeit gearbeitet und Steuerklassen 4 und 4 gehabt. habe aber gehört dass es ein Steuerklassewechsel statt finden "muss" denn da bekommt man mehr. Stimmt es? muss es tatsächlich sein? 3. Wie ist es jetzt mit dem Chef denn er muss jetzt auf ein Vollzeitkraft verzichten, oder bekommt er für mich Geld, dass er mich ersetzten kann? (habe da doch schlechtes Gewissen) Vielen Dank und vielleicht haben Sie für mich mal ein Link wo ich es nachlesen kann Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der AG 2. Nein, man kann, muss aber nicht. Wie sollte man auch bei 4-4 wechseln 3. Wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, bekommt er das Geld zT von der KK zurück Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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1. du bekommst deinen vollen lohn bis zum mutterschutz!und das muss der Ag bezahlen! 2. kann ich dir nicht beantworten glaube aber eher nicht. 3.er kann eine vertretung einstellen muss sie aber selber bezahlen! genieße deine schwangerschaft und das beschäftigungsverbot!!!


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