Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot 2. SS

Frage: Beschäftigungsverbot 2. SS

ampi_muc

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Guten Tag Frau Bader, Hallo @all, im Moment befinde ich mich in Elternzeit mit unserem 1. Kind - diese läuft noch bis Oktober 2015 (zwei Jahre). Ich möchte gerne wieder schwanger werden, direkt im Anschluss an die Elternzeit. Als Flugbegleiterin unterliege ich ab Meldung der SS dem absoluten Beschäftigungsverbot. Bei meiner 1. SS errechnete sich mein Gehalt im BV aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Meldung der SS. Wie wird es dieses Mal berechnet, da ich nicht vorhabe, zwischen Ende der EZ und 2. SS zu arbeiten?! Zählen dann erneut die letzten 13 Wochen vor der 1. SS? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mühe! Liebe Grüße, ampi_muc


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Vielen Dank, Frau Bader!


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