Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Mutterschutzfrist nach Frühgeburt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Mutterschutzfrist nach Frühgeburt

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Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 12.12.00 geboren (gepl. ET 04.02.01 - demnach Beginn Schutzfrist: 24.12.00). Ab 12.10.00 war ich krankgeschrieben (5 Wochen davon KH, Rest zuhause da strenge Bettruhe). Ich habe jetzt bereits herausgefunden, dass bei Frühgeburten die 12-Wo-Schutzfrist um die Zeit verlängert wird, die vor der Entbindung nicht genommen werden konnte (also 6 Wochen). Meine Krankenkasse argumentiert nun so, dass bei mir diese Verlängerung der Schutzfrist nicht gegeben ist, da ich ja vorher krankgeschrieben war. Könnten Sie mir dazu bitte weitere Informationen geben?!?!?! Vielen Dank, Bettina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bettina, wenn eine Frühgeburt (nur mit ärztlichem Attest) vorliegt, hat man hinterher die 12 Wo. Unabhängig von dem, was vorher war.§ 6 MuSchG Außerdem verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist um die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Krankschreibung hat nach meiner Meinung nichts mit der Schutzfrist zu tun. Ich habe auch von solcher Argumentation noch nichts gehört.Wenn Ihnen die KK etwas anderes schriftlich + unter Angabe von Gesetzen mitteilt (verlangen Sie das), würde ich nmich freuen, davon zu erfahren. Gruß, NB


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