Mitglied inaktiv
Hallo! wann genau beginnt die offizielle Elternzeit nach einer Frühgeburt? 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin oder 8 Wochen nach dem errechneten (und vorab bescheinigten)? Bin echt verwirrt, habe jetzt den Antrag auf Elternzeit vor mir liegen und weiss nicht, was ich bei "Dauer der Elternzeit" als Beginn ausfüllen soll. Unsere Personalabteilung konnte mir auf die Schnelle auch nicht weiterhelfen... Habe Angst, dass ich irgendwelche Fristen versäume (6 Wochen vor Beginn muss die Elternzeit doch beantragt sein, oder?) *Errechneter Geburtstermin wäre der 20.02.04 gewesen, geboren ist die Kleine am 28.01.04* Vielen Dank für die Info LG Jenny
Hallo, Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Nach der Schutzfrist kann man mit 6 Wo. Frist ganz normal in EU gehen. Gruß, NB
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