saskia8580
Hallo! Wie ist die Rechtslage nach der Frühgeburt eines Kindes, das auch nach dem 12wöchigen Mutterschutz noch im Krankenhaus liegt? Hat man da wirklich keinen Anspruch auf Eltern- und Kindergeld weil man das Kind nicht zu Hause betreut? LG Saskia
Hallo, Sie haben die gleichen Ansprùche. Unterschied ist nur, dass der Mutterschutz nach der Geburt auf 12 Wo verlàngert wird und Sie deshalb lànger MG bekommen. Da dies auf das EG angerechnet wird, bekommen Sie letzteres entsprechend kùrzer Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Also soweit ich weiss hast Du Anspruch auf beides! Wieso auch nicht? LG Sabine
Jamila79
Hallo Saskia, habe selbst eine frühgeborene Tochter. Dieses hat auf Eltern- und Kindergeld keinerlei Auswirkung. Du stellst nach der Geburt einfach ganz normal deine Anträge und erhälts das Kindergeld sofort und das Eltergeld nach Beendigung des Mutterschaftsgeldes (bei einem Frühchen erhält man sogar länger Mutterschaftsgeld, da die Zeit die das Kind zu früh gekommen ist hinten dran gehängt wird).Also kein Unterschied zu einem termingeborenen Kind. Das dein Kind noch in der Klinik liegt und deshalb nicht zuhause betreut wird hat nichts damit zu tun. Der Aufenthalt des Kindes ist trotzdem bei den Eltern festgelegt. Sonst würde ja bei einem Kind das z.B. mit einer Blinddarmentzündung im KH liegt das Kigeld auch eingestellt werden. Alles Gute Jamila79
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