Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld

Frage: Berechnung Elterngeld

Angela82

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Sehr geehrte Frau Bäder, wahrscheinlich gab es den Fall schon öfters, aber ich habe keine passende Antwort finden können, deswegen wollte ich Sie direkt Fragen. Ich bin Angestellte und werde Elterngeld beantragen. Zu der Berechnung habe ich zwei Fragen. Kind kommt um den Jahreswechsel, deswegen habe ich auch zwei Fragen. Bei der Berechnung werden die letzten 12 Monate berücksichtigt, in der Zeit bin ich ja schwanger. Da ich einige Schwangerschaftsprobleme habe die aber kein Beschäftigungsverbot begründen, schrieb mich meine Ärztin wegen Schwangerschaftsdiagnosen krank. Was wäre wenn ich so oft krank geschrieben werde das ich ins Krankengeld rutsche? Wird dann diese Zeit gestrichen also auf 0 gesetzt, oder wird der Bemessungszeitraum um die Krankengeldzeit verlängert? Auf der AU steht das es wegen Schwangerschaft ist. Meine zweite Frage. Ich hatte ein Kleingewerbe, zum 31.12. abgemeldet, aber schon seit dem 01.11. nicht mehr ausgeübt. Kommt das Kind im Januar müsste der Bemessungszeitraum 2018 sein, oder? Kommt es noch dieses Jahr zur Welt fallen die 12 Monate noch in der angemeldeten Zeit des Kleingewerbes, also der Dez. 2017 fällt mit rein. Gewerbe war zwar noch gemeldet aber nicht mehr ausgeübt. Wird dann 2017 genommen oder die letzten 12 Monate weil nicht mehr ausgeübt? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie ein Kleingewerbe haben, ist der Bemessungszeitraum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes.etwas anderes kann gelten, wenn sie im Bemessungszeitraum keine Einkünfte aus der Gewerbe mehr hatten. 2. Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen spielen beim Elterngeld keine negative Rolle, d.h., diese Monate werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Dojii

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Monate mit schwangerschaftsbedingter Erkrankung fallen raus und man geht entsprechend viele Monate weiter in die Vergangenheit. Sollte das Kind noch 2017 kommen würde aufgrund der Selbstständigkeit tatsächlich 2016 gelten, das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor Geburt des Kindes.


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