tessa_30
Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 2015 mein erstes Kind geboren. Mein Elterngeld betrug ca 1400€. Ich hatte angegeben, ab 31.7.2018 wieder zu arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger. Entbindungstermin ist im März 2018. Ich verstehe nicht, wie sich das Elterngeld für Kind 2 nun berechnet. Ist es der gleiche Betrag wie bei meinem ersten Kind, da ich seitdem nicht mehr gearbeitet habe? Oder ist es weniger, weil die zwölf Monate vor Kind 2 hergenommen werden und ich ja noch nicht arbeite (ich wollte erst wieder ab 31.7.2018)? Ich danke Ihnen für eine Antwort
Hallo, die letzten 12 Mo vor der Geburt von Kind 2 - also der Mindestbetrag + Geschwisterbonus bis zum 3 Lj von K 1 Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein, da du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug ja keinen verdienst haben wirst, wird es der Mindestsatz von 300 € werden. Wärst Du bzw würdest du innerhalb der EZ in TZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten, würde das Einkommen zur Berechnung heran gezogen werden für das neue EG. Nur das erste Jahr EG, höchstens aber 14 Monate EG bei EG Plus und die Mutterschutzzeiten werden für neues EG ausgeklammert. Du kannst und solltest aber die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und dir die restliche EZ für später übertragen lassen. So bekommst du das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Ist dann wenigstens etwas.
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