claudia2406
hallo frau bader, unsere kleine tochter kam anfang februar zur welt. nun kam der elterngeldbescheid. aufgrund des anrechnungszeitraumes überschneidet sich die elternzeit mit der von unserem sohn. sprich, im dezember 2009 und januar 2010 war ich noch mit unserem großen daheim, das geld wurde auf 24 monate gesplittet. nun wurden diese beiden monate mit null euro berechnet. dachte, es wird da der elterngeldsatz vom großen mit eingerechnet? vielen dank für ihre hilfe! claudia
Hallo, sind die beiden = - Monate vllt. die, in denen Sie MG bezogen haben? Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Beim elterngeld ist es wichtig, was fürn Einkommen man in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt hatte. Monate, für die man Mutterschaftsgeld erhalten oder Elterngeld bezogen hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Im "Splittungszeitraum" -bezieht- man aber kein Elterngeld, es wird nur noch -ausgezahlt-. Wortklauberei? Ja, aber diese Monate fallen nicht aus der Berechnung raus. Stattdessen werden sie mit 0 Euro berechnet. Wenn dein 1. Kind im Januar 2009 und dein 2. im Februar 2011 geboren wurde, wird folgendes berechnet: Feb 11 - Geburt Kind 2 Jan 11 - MuSchu-Geld Kind 2 Dez 10 - MuSchu-Geld Kind 2 Nov 10 bis Feb 10 - Monate ohne Einkommen (10x) Jan 10 bis Jan 09 - Elterngeld Dez 08 bis Nov 08 - MuSchuGeld Okt 08 - Einkommen (11) Sep 08 - Einkommen (12) Also läuft es auf die 300 Euro Mindestsatz plus Geschwisterbonus 75 Euro hinaus. Gruß Sabine
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