Leitmelodie17
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft MItte September aus. Mein voraussichtlicher Geburtstermin wurde für den 7. Januar 2015 berechnet. Mein Mutterschutz beginnt somit Ende November 2014. Hierzu habe ich nun folgende Fragen: 1. Von wem beziehe ich Geld nach Beendigung meines Arbeitsvertrages? Kann ich mich trotz Schwangerschaft arbeitssuchend melden? Dies müsste ja schon 3 Monate vorher, also im Juni geschehen. In diesem Fall wäre das Arbeitsamt für mich zuständig und ich würde Arbeitslosengeld beziehen? 2. Auf welcher Grundlage würde sich dann mein Elterngeld berechnen? Mein Durchschnittsgehalt Brutto liegt derzeit bei ca. 2.000 Euro und Netto bei 1.400 Euro. 3. Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich nach Auslaufen meines Vertrags aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben würde, wie es der Fall bei meiner Freundin war, die jedoch einen unbefristeten Arbeitsvertag hatte? Und wer würde in dieser Zeit die Zahlungen übernehmen? 4. Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld in den entsprechenden Fällen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Bester Gruß!
Hallo, 1. Klar können Sie sich arbeitssuchend melden 2. Aufgrund des Gehaltes der letzten 12 Mo. vor der Geburt. Arbeitslosengeld zählt leider als 0 3. Die Agentur für Arbeit u nach 6 Wochen die KK 4. Sie bekommend ie Leistung von der KK in Höhe von Krankengeld Liebe Grüße NB
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