Mitglied inaktiv
Guten Tag Fr. Bader das Elterngeld wird über die letzten 12 monate vor beginn des Mutterschutzes berechnet, dass ist uns bekannt. wird man in dieser zeit schwangerschaftsbedingt (vorzeitige wehen oder beschwerden) krank geschrieben, wird dieser Monat ausgelassen und 1 Monat weiter zurück gegangen. soweit noch richtig? wenn ich aber in der zeit von bekanntgabe der schwangerschaft bis zum mutterschutz wegen einer grippe, bronchitis oder ähnlichen 1 woche krank geschrieben bin. wird dann dieser monat auch aus der berechnung genommen und ein monat weiter zurück gegangen? oder hat es auf die berechnung keinen einfluss, da man ja 1. nicht schwangerschaftsbedingt krank geschrieben ist 2. der lohn ja in diesem monat normal gezahlt wurde 3. es aufgrund 1 woche ja nicht zu einer zahlung von krankengeld kommt. ich hoffe ich habe die frage verständlich erklärt. im internet findet man nur immer antworten wenn es um erkrankungen länger als 6 wochen oder schwangerschaftsbedingt geht. danke für ihre hilfe nenamaus
Hallo, so sehe ich es auch! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das Rückrechnen für die Berechnung des Elterngeldes wird nur gemacht wenn Du schwangerschaftsbedingt Einbussen beim Gehalt hattest. Solange das nicht der Fall ist - also entweder nicht schwangerschaftsbedingt oder keine Einbussen durch die Erkrankung (bis 6 Wochen krank bekommt man ja erstmal seinen Lohn ganz normal weiter gezahlt) wird das nicht berücksichtigt. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Danke, hab soeben von unserem Lohnbüro die gleiche antwort bekommen, mußte dort anrufen, weil ich nur den halben lohn bekommen hab. sch.. system. und weil ich sie schon dran hatte, hab ich gleich gefragt. aber trotzdem danke :-)
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