Ich bin im Juni 2020 aus der Kirche ausgetreten. Mein Sohn ist im August 2020 geboren und ich habe nun die Bewilligung des Elterngelds erhalten. In der Berechnung wird allerdings bei "Elterngeldrechtliche Abzüge für Steuern" auch die Kirchensteuer aufgelistet. Ich bin davon ausgegangen, dass dies durch meinen Austritt nicht abgezogen wird. Ist da etwas schief gelaufen bzw. sollte ich hier Widerruf einlegen?
Mit freundlichen Grüßen,
Soley
von
Soley
am 21.10.2020, 21:28
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt
Hallo,
im Bemessungszeitraum war Sie ja noch voll in der Kirche. Das ist entscheidend.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt
Kirchensteuer wird immer abgezogen
von
ALF0709
am 21.10.2020, 21:29
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Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt
das elterngeld richtet sich nach den 12 monaten VOR der geburt. und da warst du in der kirche noch drin und hast bezahlt. daher stimmt das.
von
mellomania
am 21.10.2020, 21:29
Antwort auf:
Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt
Es zählen die Steuer- und Sozialmerkmale, die in den 12 Monaten vor Geburt (bzw. Mutterschutz) am häufigsten aufgetreten sind.
In den meisten der 12 Monate warst du noch kirchensteuerpflichtig, daher muss die Kirchensteuer leider auch beim Elterngeld abgezogen werden.
von
Dojii
am 22.10.2020, 09:00