Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld bei Kirchenaustritt

Soley

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Ich bin im Juni 2020 aus der Kirche ausgetreten. Mein Sohn ist im August 2020 geboren und ich habe nun die Bewilligung des Elterngelds erhalten. In der Berechnung wird allerdings bei "Elterngeldrechtliche Abzüge für Steuern" auch die Kirchensteuer aufgelistet. Ich bin davon ausgegangen, dass dies durch meinen Austritt nicht abgezogen wird. Ist da etwas schief gelaufen bzw. sollte ich hier Widerruf einlegen? Mit freundlichen Grüßen, Soley


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Bemessungszeitraum war Sie ja noch voll in der Kirche. Das ist entscheidend. Liebe Grüße NB


ALF0709

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Kirchensteuer wird immer abgezogen


mellomania

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das elterngeld richtet sich nach den 12 monaten VOR der geburt. und da warst du in der kirche noch drin und hast bezahlt. daher stimmt das.


Dojii

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Es zählen die Steuer- und Sozialmerkmale, die in den 12 Monaten vor Geburt (bzw. Mutterschutz) am häufigsten aufgetreten sind. In den meisten der 12 Monate warst du noch kirchensteuerpflichtig, daher muss die Kirchensteuer leider auch beim Elterngeld abgezogen werden.


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