Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld bei Frühgeburt

ak17

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Liebe Frau Bader, für unser erstes Kind habe ich 10 Monate Elterngeld nach Mutterschutz bezogen (geb. sept. 2009). Im Anschluss ab 5.9.11 gearbeitet bis zur Geburt des zweiten Kindes Anfang Okt. 2011. Dies war eine Frühgeburt im medizinischen Sinn. Durch den frühen Geburtstermin wurde das Elterngeld nun auf das Mindestmass gekürzt. Bei regulärem Termin wäre es deutlich höher ausgefallen. Kann ich gegen den Elterngeldbescheid erfolgreich Einspruch einlegen wegen der Frühgeburt? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wurde ja gekürzt, weil Sie länger Mutterschaftsgeld erhalten haben. Lesen Sie ml hier: http://www.fruehgeborene.de/index.php?option=com_content&view=article&id=120&Itemid=141 Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wann hätte denn das zweite Kind rechnerisch geboren werden sollen? Gruß Sabine


ak17

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Der Kleine ist 8 Wo zu früh gekommen. Das länger gezahlte Mutterschaftsgeld wiegt das verlorene Elterngeld in keiner Weise auf. Schon gar nicht die psychischen Belastungen. Leider kann ein Gesetzgeber dieses alles nicht nachvollziehen.


SumSum076

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Ach so, ich hab gedacht, es wurde auf das Mindestmaß 300 Euro gekürzt...


ak17

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wurde es ja auch. Und 10 Monate 300,-- sind was anderes als 10 Monate volles Elterngeld, Mutterschaftsgeld hin oder her.


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