Mitglied inaktiv
Hallo, so einen Teil meiner Fragen konnte ich mir durch das Stöbern von Beiträgen und Fragen schon beantworten, aber ein paar Fragen sind für mich offen geblieben: Also im August 2013 ist mein Sohn geboren worden. Vorher war ich Vollzeit beschäftigt. Daran hat sich dann natürlich auch mein Elterngeld für 1 Jahr errechnet. Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt und es ist zugestimmt worden (August 2016) Seit Ende des Elterngeldes gehe ich wieder Teilzeit arbeiten für 30 Stunden. Das heißt 25 % weniger Arbeit und 25 % weniger Einkommen. Wenn ich jetzt schwanger werden sollte. Dann kann ich die Elternzeit vorzeitig vor Mutterschutzbeginn Nr. 2 beendigen und bekommen KK und Arbeitgeberzuschuss auf das „Vollzeit“-Gehalt hochgerechnet, oder?! – Das habe ich zumindest so verstanden aus den anderen Beiträgen. Weiter frage ich mich: Wie das neue Elterngeld für Nr. 2 für 1 Jahr berechnet werden würde? Wird jeder Monat den ich Teilzeit arbeite mit eingerechnet und der Rest der fehlt von 12 Monaten wird meinem vorherigen Vollzeit- Gehalt gerechnet? Wie hoch ist der Geschwisterbonus 75 Euro? Vielen Dank für die Hilfe. Viele Grüß S. Schmidt Weber
Hallo, 1. Sie können dann am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die ältere Elternzeit beenden und bekommen das volle Mutterschaftsgeld. 2. Für das Elterngeld wird ihr Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen. Ausgenommen werden die Monate, in denen Sie Eltern Geld u Mutterschaftsgeld bekommen haben. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Stimmt alles :-) Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, mindestens aber 75€.
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