Matzmosha
Hallo, wir planen ein 2 Baby zu bekommen ich habe eine Frage zum Berechnungszeitraum. Da meine Frau Mischeinkünfte bezieht wird ja das volle Kalenderjahr herangezogen. Mir ist allerdings nicht klar wie sich das mit dem Mutterschutz auswirkt. Angenommen das Kind wird Ende Februar 2021 geboren wird das Jahr 2020 oder das Jahr 2019 herangezogen. Gibt es eine Möglichkeit den Mutterschutz Bezug auszuklammern oder besser wann muss das Kind geboren werden das Bemessungszeitraum 2020 herangezogen wird.
Hallo, der steht ganz eindeutig in § 2b BEEG: Abweichend von Absatz 1 ist für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich, der den Gewinnermittlungszeiträumen nach Absatz 2 zugrunde liegt, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen nach Absatz 1 oder Absatz 2 Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. Also in Ihrem Beispiel 2019. Liebe Grüße NB
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