Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld Pv anlage

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld Pv anlage

Sonne1202

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Hallo Frau Bader, Folgende Sachlage: 1. Sohn 28.7.2018 geboren (Elterngeldbasis bzw. plus noch bis Dez 2019) 2. Kind wird im Mai 2020 erwartet PV Anlage mit Kleingewerbe Anmeldung wir am 1.1.20 in Betrieb gehen Ist es korrekt dass dann der Einkommenssteuerbescheid von 2017 herangezogen wird? Da 2019 noch nicht vorhanden 2018 Elterngeld und Mutterschaftsgeld bezogen wurde 2017 Steuerbescheid aus nichtselbständiger Arbeit Danke für ihre Antwort Gruss


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt der letzte abgeschlossene Zeitraum. Ausgeschlossen werden auf Antrag Jahre mit MG und/ oder EG. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, 2017 ist richtig. In 2019 (was eigentlich für das neue Kind gelten würde) hast du Elterngeld bekommen. In 2018 hast du ebenfalls Elterngeld erhalten. Also darfst du 2017 als Grundlage nehmen, wenn du möchtest.


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