Nickystone
Hallo Frau Bader, Ich beziehe Mischeinkünfte (angestellt und selbstständig) und der Bemessungszeitraum sind Geschäftsjahre. 2018 kam mein 1. Kind auf die Welt. Wenn 2021 eventuell das 2. Kind kommt, wäre der Bemessungszeitraum das Jahr 2020! Ich befinde mich immer noch in Elternzeit und aufgrund Corona habe ich kein Einkommen. Ich kann frühestens im September wieder arbeiten weil ich dann eine Kindertagespflege hätte. Wie kann ich den Bemessungszeitraum auf das Geschäftsjahr 2017 legen? (2018 und 2019 kann ich ausklammern wegen Bezug von Elterngeld für Kind 1). Bräuchte es ein Beschäftigungsverbot damit ich ins Krankengeld falle? Wenn ja wie lange müsste ich in 2020 Krankengeld beziehen? Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte und meines Berufs wäre es tatsächlich möglich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen wenn ich dies möchte. Vielen Dank
Hallo, ein BV bekommt man nicht, "weil man es möchte", sondern weil von der ARbeit eine Gefahr für Mutter/ Kind ausgeht. Unabhängig davon ändert ein BV nichts am Bemessungszeitraum. Nur der Bezug von Krankengeld wegen der Schwangerschaft führt zur Ausklammerung. Liebe Grüße NB
Felica
Ein BV wird nicht ausgeklammert. Das würde also den bezugszeitraum nicht ändern. Ausklammern lassen kann man nur dann wenn es sich um die ersten 14 Monate EG handelt, wenn Mutterschaftsgeld bezogen wurde oder wenn schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.
Dojii
Du müsstest in 2020 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben werden und bei deiner Angestelltentätigkeit aus der Lohnfortzahlung raus und ins Krankengeld rutschen - also mindestens 6 Wochen krankgeschrieben sein. Ein einziger Tag Krankengeld in 2020 reicht schon aus, aber es muss nachweislich schwangerschaftsbedingt sein. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du normal deinen Lohn weiter, hast also keinen Verlust und das kann folglich, wie schon gesagt wurde, nicht ausgeklammert werden. Auf deine Selbstständigkeit hat das BV keine Auswirkungen, da ein BV rechtlich nicht für eine selbstständige Tätigkeit gilt.
Nickystone
Vielen Dank für die Antworten. Würde es auch reichen wenn der Mutterschutz in 2020 beginnt? Auch wenn nur ein paar Tage?
Dojii
Ja, ein Tag Mutterschutz in 2020 würde schon ausreichen.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jobcenter macht Druck
- Regelung Umgangsrecht
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot