Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum Elterngeld bei Mischeinkünfte verschieben

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Mischeinkünfte verschieben

Nickystone

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Hallo Frau Bader, Ich beziehe Mischeinkünfte (angestellt und selbstständig) und der Bemessungszeitraum sind Geschäftsjahre. 2018 kam mein 1. Kind auf die Welt. Wenn 2021 eventuell das 2. Kind kommt, wäre der Bemessungszeitraum das Jahr 2020! Ich befinde mich immer noch in Elternzeit und aufgrund Corona habe ich kein Einkommen. Ich kann frühestens im September wieder arbeiten weil ich dann eine Kindertagespflege hätte. Wie kann ich den Bemessungszeitraum auf das Geschäftsjahr 2017 legen? (2018 und 2019 kann ich ausklammern wegen Bezug von Elterngeld für Kind 1). Bräuchte es ein Beschäftigungsverbot damit ich ins Krankengeld falle? Wenn ja wie lange müsste ich in 2020 Krankengeld beziehen? Aufgrund meiner gesundheitlichen Vorgeschichte und meines Berufs wäre es tatsächlich möglich ein Beschäftigungsverbot zu bekommen wenn ich dies möchte. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein BV bekommt man nicht, "weil man es möchte", sondern weil von der ARbeit eine Gefahr für Mutter/ Kind ausgeht. Unabhängig davon ändert ein BV nichts am Bemessungszeitraum. Nur der Bezug von Krankengeld wegen der Schwangerschaft führt zur Ausklammerung. Liebe Grüße NB


Felica

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Ein BV wird nicht ausgeklammert. Das würde also den bezugszeitraum nicht ändern. Ausklammern lassen kann man nur dann wenn es sich um die ersten 14 Monate EG handelt, wenn Mutterschaftsgeld bezogen wurde oder wenn schwangerschaftsbedingtes Krankengeld.


Dojii

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Du müsstest in 2020 schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben werden und bei deiner Angestelltentätigkeit aus der Lohnfortzahlung raus und ins Krankengeld rutschen - also mindestens 6 Wochen krankgeschrieben sein. Ein einziger Tag Krankengeld in 2020 reicht schon aus, aber es muss nachweislich schwangerschaftsbedingt sein. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du normal deinen Lohn weiter, hast also keinen Verlust und das kann folglich, wie schon gesagt wurde, nicht ausgeklammert werden. Auf deine Selbstständigkeit hat das BV keine Auswirkungen, da ein BV rechtlich nicht für eine selbstständige Tätigkeit gilt.


Nickystone

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Vielen Dank für die Antworten. Würde es auch reichen wenn der Mutterschutz in 2020 beginnt? Auch wenn nur ein paar Tage?


Dojii

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Ja, ein Tag Mutterschutz in 2020 würde schon ausreichen.


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