Marie2021!
Hallo Frau Bader, Kind1: geboren 02.07.2020 Elternzeit : 2 Jahre ( angestellt) und 20× EG Plus bis Juli 22 Seit Oktober 21: 450 Euro Job Aktuell erneut schwanger-> Geburt: Juni 22 Gewerbeanmeldung: November 2021 Muss der elterngeldbezug abgeschlossen sein, bevor Einnahmen aus dem Gewerbe eingehen oder wäre das egal? Ich möchte den bemessungszeitraum des neuen EG auf 2019 verschieben, da ich 2021 und 2020 elterngeld bzw Mutterschaftsgeld erhalten habe. Ich könnte das EG auch rückwirkend auf Basis EG umstellen damit es schon nach 12 Monaten abgeschloasen ist? Müssen dringend rechnungen gestellt werden oder reicht ein quittungsblock aus? Vielen dank.
Hallo, die Einkünfte werden, je nach Höhe, beim EG Plus berücksichtigt, dies können Sie umgehen, wenn Sie in Basis-Monate umwandeln. Ansonsten können die Einkünfte berücksichtigt werden, wenn sie über 35 € im Schnitt lagen, § 2b BEEG und im ESt-Bescheid auftauchen. Liebe Grüße NB
Dojii
Damit die Selbstständigkeit für eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes in 2019 führen kann, muss die Tätigkeit im Steuerbescheid 2021 oder 2022 mit einem Betrag anders als 0 EUR auftauchen. Das wird auch ggf. rückwirkend überprüft von der Elterngeldstelle. Ob das Elterngeld 12 Monate oder länger lief spielt keine Rolle.
Marie2021!
Danke für die antwort. Muss ich dann in dem zeitraum November 2021 bis Dezember 2021 im durchschnitt mehr als 35 euro verdient haben mit dem gewerbe damit ich den besmessungszeitraum verschieben kann oder ist es egal wie viel Gewinn ivh erzielt hab?
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