Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind | Elterngeld vom 1. Kind | Bemessungszeitraum durch Kleingewerbe ändern

Frage: 2. Kind | Elterngeld vom 1. Kind | Bemessungszeitraum durch Kleingewerbe ändern

Michi23

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Hallo Frau Bader, ich habe viele Posts gelesen aber irgendwie trifft keiner auf uns zu. Ich hoffe Sie können uns trotzdem helfen. Wir haben im Mrz. 2017 unser 1. Kind bekommen und Elternzeit für 24 Monate beantragt sowie EG für 22 LM ( 2x EG Basis und 20x EG Plus). Unser 2. Kind kommst jetzt quasi genau 24 Monate und 10 Tage nach dem 1. Kind. Wie bekommen wir es mit einem Kleingewerbe oder anders hin das wieder die vollen 12 Monate Bemessungszeitraum vor dem 1. Kind von der EG Stelle berechnet werden? Die 14 LM vom 1. Kind die ausgeklammert werden können enden im Apr. 2018. Somit würde ab Mai 2018 alles mit 0€ Einkommen + ca. 125€/Monat 450€Job berechnet. Wir würden dann wahrscheinlich nur den Mindestsatz von 12M/300€ oder 24M/150€ + Geschwisterbonus für 12 Monate erhalten. LG und schon einmal vielen Dank für die Antwort. Hier noch eine Übersicht für Sie: Monat---- Tag--------- Betreff--------------------------------------- LM----- Elterngeld Typ Dez. 2016 12.12.2016 Start Mutterschutz Arzt------------------- --------- ------------------- Jan. 2017 ------------- Mutterschutz------------------------------- --------- ------------------- Feb. 2017 ------------- Mutterschutz------------------------------- --------- ------------------- Mrz. 2017 10.03.2017 Geburt Kind 1------------------------------- 1 Elterngeld Basis Apr. 2017 ------------- Mutterschutz------------------------------- 2 Elterngeld Basis Mai. 2017 05.05.2017 Ende Mutterschutz------------------------ 3 Elterngeld Plus Jun. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 4 Elterngeld Plus Jul. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 5 Elterngeld Plus Aug. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 6 Elterngeld Plus Sep. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 7 Elterngeld Plus Okt. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 8 Elterngeld Plus Nov. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 9 Elterngeld Plus Dez. 2017 ------------- ----------------------------------------------- 10 Elterngeld Plus Jan. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 11 Elterngeld Plus Feb. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 12 Elterngeld Plus Mrz. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 13 Elterngeld Plus Apr. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 14 Elterngeld Plus Mai. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 15 Elterngeld Plus Jun. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 16 Elterngeld Plus Jul. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 17 Elterngeld Plus Aug. 2018 ------------- Kleingewerbe anmelden?--------------- 18 Elterngeld Plus Sep. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 19 Elterngeld Plus Okt. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 20 Elterngeld Plus Nov. 2018 ------------- ----------------------------------------------- 21 Elterngeld Plus Dez. 2018 22.12.2018 Start Mutterschutz Arzt wie Kind 1------ 22 Elterngeld Plus Jan. 2019 09.01.2019 Ende Elterngeld Kind 1-------------------- --------- ------------------- Feb. 2019 06.02.2019 Start Mutterschutz gesetzlich------------ --------- ------------------- Mrz. 2019 20.03.2019 Geburt Kind2-------------------------------- 1 Elterngeld Basis Apr. 2019 ------------- ----------------------------------------------- 2 Elterngeld Basis Mai. 2019 15.05.2019 Ende Mutterschutz------------------------ 3 Elterngeld Plus Jun. 2019 ------------- ----------------------------------------------- 4 Elterngeld Plus Jul. 2019 ------------- ----------------------------------------------- 5 Elterngeld Plus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Kalnederjahr, in dem Sie kein EG (bis 14 LM wird berücksichtigt) erhalten haben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ein Kleingewerbe würde dafür sorgen, dass eigentlich 2018 als Bemessungszeitraum gilt. Da hast du aber Elterngeld für dein erstes Kind erhalten, dadurch hast du das Recht auf das Jahr 2017 zu wechseln. Auch hier hast du Elterngeld erhalten. Dadurch könntest du 2016 nehmen. Hier hast du Mutterschaftsgeld erhalten, wodurch du letztlich sogar bis 2015 zurückgehen kannst. Faktisch kannst du dir das Jahr aussuchen, wo du am meisten verdienst hast, 2015, 2016, 2017 oder 2018. Hier gilt dann immer das Einkommen von Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres. Aber Vorsicht, ein Gewerbe nur anzumelden, um das Elterngeld zu maximieren kann als Sozialbetrug angesehen werden und wird ggf. von den Behörden definitiv weiter geprüft und ggf. rechtlich verfolgt. Und was auch wichtig ist, das Gewerbe muss in deinem Steuerbescheid auftauchen (in 2018 und/oder 2019), sonst wird das Elterngeld rückwirkend zurückgefordert. Das wird von den Elterngeldstellen spätestens nach dem Endes deines Elterngeldes definitiv überprüft, dazu sind sie verpflichtet.


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