Michi23
Hallo Frau Bader, wir haben im Mrz. 2017 unser 1. Kind bekommen und Elternzeit für 24 Monate beim AG beantragt sowie EG für 22 LM ( 2x EG und 20x EG Plus) Bemessungszeitraum ist Jan-Dez 2016. Letzte EG Zahlung vom 1 Kind im Dez 2018. Unser 2. Kind kommt jetzt quasi genau 24 Monate (Mrz. 2019) und 10 Tage nach dem 1. Kind. Die Elternzeit beenden wir 1 Tag bevor der Mutterschutz vom 2. Kind eintritt. Elterngeld Plus erhalten wir 390€/Monat. Fragen: 1. Der Bemessungszeitraum für die Berechnung des EG des 2. Kindes wäre also von Jan. 2018 - Jan 2019 richtig? 2. Da die ersten 14 LM des 1. Kindes im Apr. 2018 enden werden Jan, Feb, Mrz, Apr 2018 auf die Monate vor dem 1. Kind verschoben richtig? 3. Das heißt 4 Monate vor Kind 1 und 8 Monate Jun 2018 - Jan 2019 sind die Bemessungsgrundlage für die Elterngeld Berechnung? 4. Seit Dez 17. bis heute verdient Sie ca. 100€ pro Monat im 450€ Job. Dieser Betrag würde dann nur ab Juni 2018 mit in die Berechnung einfließen? 5. Meine Frau hat seit August 2018 ein Kleingewerbe angemeldet mit dem Sie Ernährungsberater Vorträge in Fitnessstudios anbietet/vornimmt (< 4h/Woche und ca 150-200€ Monat). Somit liegen jetzt plötzlich Mischeinkünfte in 2018 vor. 450€ Job und Kleingewerbe in Summe unter 390€/Monat. Das heißt der zuverdienst bei Elterngeld Plus wäre ok und es würde nicht angerechnet und wir würden weniger EG für Kind 1 von der EG Stelle bekommen richtig? 6. Da bei einem Kleingewerbe/selbständige Arbeit der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes maßgeblich ist wäre somit bei Geburt im Mrz. 2019 das Jahr 2018 des Bemessungszeitraum richtig? 7. In 2018 und 2017 wurde aber Elterngeld bezogen somit würde dann das Steuerjahr 2016 als Bemessungsgrundlage dienen? Das heißt Sie muss Ihre Steuererklärung einreichen und die Abrechnungen des 450€ Job aus 2016 und dies dient dann der EG Stelle für die Berechnung des Elterngeldes? Vielen Dank im Voraus wir sind sehr froh das es Sie gibt. LG
Hallo, Bemessungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Aber: Jahre, in denen sie EG bekommen hat, kann sie ausklammern. Liebe Grüße NB
Dojii
Kurz gesagt: Deine Frau kann aufgrund der Mischeinkünfte wählen, welches Jahr sie als Bemessungsgrundlage nutzen will: 2018, 2017 oder 2016. Sie 'darf' bis 2016 zurück, wenn sie will, muss es aber nicht. Praktisch darf sie sich in den drei Jahren das Jahr aussuchen, in dem sie am meisten verdient hat.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe im April 2020 mein erstes Kind geboren. War vorher Vollzeit arbeiten. Habe 2 Jahre Elternzeit und 1 Jahr Basiselterngeld. Im 2. Elternzeitjahr bekomme ich somit kein Geld. Wie wird dann mein Elterngeld berechnet wenn ich noch im 2. Elternzeitjahr schwanger werde? Bekomme ich dann den Mindestsatz? Ich würde gerne ein Kl ...
Hallo Frau Bader, seit Anfang Februar führe ich ein Kleingewerbe welches durch Geburt den kompletten März und den halben April stillstand. Dieses möchte ich nun rückwirkend anmelden und natürlich auch direkt der Elterngeldstelle bescheid geben. Das Gewerbe existiert ja dann nach rückwirkender Anmeldung bereits seit dem 06. Februar und somit einen ...
Hallo Frau Bader, ich bin momentan noch in Elternzeit und mache gerade eine Online-Schulung zur Hochzeitsplanerin. Diese hat das Ziel, sich selbstständig zu machen. Mit dem AG ist das Anmelden des Kleingewerbes kein Problem. Jedoch stellt sich mir die Frage (darauf habe ich bisher leider keine Antwort gefunden), wenn ich das Kleingewe ...
Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha ...
Hallo Frau Bader, Wie meinen Sie das , dass ich auch 2021 nehmen kann? Muss der elterngeldbezug abgeschlossen sein, bevor Einnahmen aus dem Gewerbe eingehen oder wäre das egal? Ich könnte das EG auch rückwirkend auf Basis EG umstellen damit es schon nach 12 Monaten abgeschloasen ist? Müssen dringend rechnungen gestellt werden oder reicht ein qu ...
Hallo Frau Bader, Meine Tochter kam in Mai 2021 zur Welt. Ich beziehe Elterngeld Plus und habe im letzten Oktober 21 ein Kleingewerbe angemeldet. Auf Anfrage bei den Behörden hieß es da, das wird automatisch an die Elterngeldstelle über das Finanzamt gemeldet. Also habe ich dem erstmal vertraut. Im Januar habe ich nochmals nachgefragt, ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das ...
Hallo Frau Bader, Hallo Mamas, Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Meine Tochter ist im April 2022 geboren. Zur Berechnung des Elterngeldes (1,5 Jahre) wurden wegen Corona die Monate Oktober 2019 - März 2020 und August 2021-Januar 2022 angeben. Nun besteht für mich die Möglichkeit ein kleines Gewerbe anzumelden und nebenbei etwas z ...
Hallo Frau Bader, Und zwar geht es darum, Ich war unter Vetrag bis März 2022 und meine Tochter ist im April 2022 geboren. Ich habe regulär Elterngeld bezogen für ein Jahr bis April 2023. Seit meinem Mutterschutz habe ich auch nicht mehr gearbeitet. nun bekommen wir unseren Sohn ET07.01.2025 und wollte gerne den Elterngeld Trick ausprobie ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren