Dorina29
Hallo Frau Bader, ich bin seit 01.01.2015 arbeitslos und beziehe bis 31.12.2015 ALG 1. Nun bin ich jetzt schwanger (7 SSW) - der voraussichtlicher Geburtstermin ist 29.01.2016. Meine Frage an Sie ist bekomme ich wie geplant bis Ende des Jahres weiterhin ALG 1? Wie sieht es mit dem Mutterschutzgeld aus, bekomme ich 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach, das Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bezahlt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mfg
Hallo, Sie können auch schwanger ARbGeld 1 beziehen. Wenn Sie am ersten Tag des Mutterschutzes noch Arbgeld 1 bekommen, zahlt die KK Leistungen in Höhe von Krankengeld. Sie bekommen aber nur den Mindestbetrag EG, also 300 €, wenn Sie nicht wieder arbeiten gehen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ähm,.... Du solltest Dir schnellstens Arbeit suchen und Einkommen erzielen. Oder reicht Dir mit Kind dann 300€ Elterngeld und Kindergeld aus ? Nach ALG1 kommt Hartz 4, beziehungsweise ist der Vater des Kindes für Dich und das Kind zuständig. Mutterschutz wird in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Bis der Anspruch auf ALG 1 vorbei ist.
Jana287
Falsch, die Krankenkasse zahlt die volle Zeit ( 6 wochen vor und 8 Wochen nach Geburt ) den Mutterschutz, wenn am ersten Tag des Mutterschutz Anspruch auf ALG 1 bestand.
Jana287
Ja Du bekommst entsprechend ALG1, aber musst Dich natürlich um Arbeit bemühen. Bist ja nicht krank, nur schwanger, also vermittelbar. Niemand kann Dich zwingen, den zukünftigen AG zu belügen... darfst also sagen dass Du schwanger bist. Je nach Sachbearbeiter wirst Du aber ordentlich Vermittlungsvorschläge bekommen oder eine Weiterbildungsmassnahme. Wenn bei Dir der Mutterschutz beginnt, beziehst Du noch ALG 1, daher wird die Krankenkasse Deinen Mutterschutz bezahlen in Höhe des ALG 1. ALG wird ab Mutterschutz ruhen, die restlichen Tage könntest Du ggf später nochmal beantragen. Achso, lass Dir bloss kein BV geben, dann bist Du nicht vermittelbar und bekommst einen Aufhebungsbescheid. Wäre aber besser, Du findest nochmal Arbeit, denn jeder Monat ALG1 zählt für die Elterngeldberechnung mit NULL. Alles Gute!
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