Schnuffelhäschen
Hallo Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen! Ich habe bereits ein 1,5 Jahre altes Kind. Vor meiner ersten Schwangerschaft habe ich im gleichen Betrieb Vollzeit gearbeitet Dieser AV ist unbefristet. Jetzt befinde mich noch für ca.5 Monate in Elternzeit. Jetzt bin ich erneut Schwanger (4. Woche). Zurzeit arbeite ich für 3,5 h in der Woche in der selben Arztpraxis auf Minijob basis. Dieser ist jedoch nicht nur auf die EZ bezogen. Habe in der Praxis leider nicht die Möglichkeit mehr Stunden zu bekommen. Jetzt meine Frage: Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber, wenn ja wieviel? LG PS Hoffe die zusätzlichen Infos helfen. Vielen Dank!
Hallo, das verstehe ich nicht. Sie haben eine Vollzeitstelle und Ihr Arbeitgeber Sie dauerhaft auf Minijobs setzen? Ohne Ihre Zustimmung? Also, wenn der Vertrag bezüglich des Minijobs nicht auf die Elternzeit befristet ist u der VZ-Vertrag aufgehoben ist, bekommen Sie so gut wie gar kein MG Liebe Grüße NB
malini
Existiert denn dein Vollzeitvertrag noch oder gab's nen Änderungsvertrag für den Minijob?
Schnuffelhäschen
Der Vertrag existiert noch. Jedenfalls habe ich keinen weiteren bzw. keinen Änderungsvertrag unterschrieben.
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