sfraede
Liebe Frau Bader, mein Partner hat für unsere Tochter (4 Monate) Elternzeit (1. Jahr voll, 2. Jahr Teilzeit) genommen und das Elterngeld für 12 Monate beantragt. Ich selber bin nach meinem Studium gleich in Hartz IV gekommen. Was passiert, wenn ich nun auch Elternzeit nehmen möchte? Werden dann meine Leistungsbezüge gestrichen? Wird weiterhin mein Krankenkassenbeitragf bezahlt? Oder müsste ich Sozialgeld beantragen? Kann das Jobcenter mir die Elternzeit verwehren, da ja mein Partner für die Betreuung da ist? Wir wollen gerne beide so lange wie möglich für unsere Tochter da sein.
Hallo, das Amt wird nicht fùr beide zahlebn, wenn einer die Mòglichkeit zum Arbeiten hat. Im Zweifel muss der Vater seine EZ abrrechen u wioeder arbeiten gehen. Ich wàre auch gerne mit meinem Mann zusammen immer fùr unsere Kinder da. Liebe Grùsse, NB
Julisa
Öhm, ich bin jetzt ehrlich gesagt bissl platt, weil ich nicht verstehen kann wie man freiwillig von Hartz 4 leben wollen kann wenn es auch anders ginge. Das was du dir da wünschst, wünschen sich glaube jede MEnge Eltern, nur man muss es sich finanziell leisten können und das können die wenigsten. Ja das Jobcenter kann dir die Elternzeit verwehren wenn dein Mann für die Betreuung eures Kindes da ist. Ihr könnt aber tauschen aus wichtigen Gründen geht das wohl einmal in der Elternzeit. Heißt du machst die Elternezit weiter und dein Mann geht wieder voll arbeiten. Dann bleibst du auch versichert, wobei du von deinem Mann sprichst, wenn ihr verheiratet seid bist du doch ohnehin Familienversichert , da hat das Amt dann nix mit zu tun.
Lina_100
Kann mich nur abschliessen. Und eine solche Einstellung nach einem Studium, wie kann das sein?
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