Kekm
Guten Tag, Meine Frage ist etwas kompliziert. Ich bin momentan krankgeschrieben und beziehe seit 2 Monaten Krankengeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Erzieherin. Ich möchte allerdings meine Arbeitsstelle wechseln und wurde damit meine unbefristete Arbeitsstelle aufgeben. Wenn ich eine neue Arbeit in einem Kindergarten antrete habe ich wahrscheinlich eine Probezeit. Wenn ich während der Probezeit nun schwanger werden würde, kann ich dann gekündigt werden? Denn als Erzieherin dürfte ich sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen. Und würde ich dann ganz normal Elterngeld bekommen, wenn ich für ein oder zwei Jahre elternzeit einreiche? Und wie wirkt sich grundsätzlich die Zeit in der ich Krankengeld bezogen habe, auf die errechnung des Elterngeldes aus bzw. Auf die Zeit vor der Geburt, in der ich zuhause bleiben muss? Vielen Dank im Voraus für die Mühe :-)
Hallo, 1. In der Probezeit besteht Kündigungsschutz bei Schwangerschaft 2. Befristet Verträge laufen aber trotzdem aus 3. Nach dem neuen MuSchG kann der Ag Sie versetzen und muss nicht unbedingt ein BV ausspechen 4.Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Monate mit Krankengeld zählen mit 0 €. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du den Arbeitgeber wechselst, muss dein neuer Arbeitgeber dich vor Antritt zur betriebsärztlichen Pflichtvorsorge schicken. (Ich gehe mal von vorschulischer Tagesbetreuung als Erzieherin aus.) Dort wird dein Impfstatus nachgeschaut und evtl fehlende Impfungen angeboten. Das wäre der richtige Zeitpunkt, derzeit noch fehlende Imfpungen nachzuholen. Solltest du während der Probezeit schwanger werden, gilt der Kündigungsschutz aus dem Mutterschutzgesetz. Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft wirst du nicht mehr automatisch ein BV erhalten, sondern es wird gemäß § 13 MuSchG die Gefährdungsbeurteilung erstellt, und Ersatztätigkeiten zugewiesen, sofern vorhanden, zumutbar bzw. möglich. Die Immunitäten im Erzieherbereich sind entweder impfpräventabel oder führen nicht zwingend zu einem kompletten, dauerhaften BV. Du solltest dich also auf Weiterbeschäftigung und nicht aufs BV einstellen. Wenn du allerdings beim neuen AG noch immer im Krankenstand bist, ist die AU vorrangig. Sie kann nicht über eventuelle BVs ausgehebelt werden. Dann gibts nur Krankengeld. Krankengeld wird mit 0€ in die Berechnung des Elterngelds eingehen. Abgesehen von den rechtlichen und finanziellen Aspekten ist eine Dauer-AU und gleichzeitig ein neuer Job der denkbar ungünstigste Zeitpunkt für eine erneute Kinderplanung. Die Beziehung zum neuen AG kann damit erheblich belastet werden, und die körperliche Belastbarkeit ist ja auch eingeschränkt.
Felica
Nein schwanger man man auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Ein befristeter Vertrag würde aber einfach so auslaufen, da dieser keiner Kündigung bedarf. BV ist nicht sicher, theoretisch darf dich der AG dann auch umsetzten. Sollten dir entsprechende Antikörper überhaupt fehlen. Gibt immer mehr Erzieher die bis zum Mutterschutz arbeiten. Für das EG wären das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz entscheident. Zeiten mit nicht schwangerschaftsbezogenem Krankengeld oder alg1 würden mit 0 € in das EG einfliessen. Es wäre also günstiger erst noch einige Monate mit der Schwangerschaft zu warten. Zumal es auch besser vor dem neuen AG aussieht wenn man nicht gleich in der Probezeit die Bombe platzen lässt. Immerhin kann nach der EZ problemlos gekündigt werden.
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