Keks11
Hallo Frau Bader, ich bin bis November 2013 in Elternzeit bei meinem Haupt- Arbeitgeber. Das ist eine Vollzeitstelle und ich bekam bei der letzten SChwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot für diese Arbeit. Mittlerweile habe ich eine 50%- stelle bei einem anderen Arbeitgeber angenommen (bin aber noch immer im unbefristeten Arbeitsverhältnis bei Arb.geber 1). Wir planen eine erneute SChwangerschaft. Wieviel Geld bekomme ich, wenn ich wieder für die Vollzeitstelle ein Beschäftigungsverbot erhalte, die 50 % Stelle aber weiter ausüben kann? Danke für die Auskunft, freundliche Grüße
Hallo, ich verstehe Ihre Frage nicht. Wahrscheinlich ist die halbe Stelle doch befristet bis zum Ende der Elternzeit. Sie können nicht beide Tätigkeiten parallel auszuüben, dann müssten Sie 150 % arbeiten. Wenn also die Elternzeit ändert und Sie den alten Job wieder antreten, um direkt ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, bekommen Sie den Lohn des Hauptjobs weiter. Liebe Grüße, NB
Chrissy0815
Hallo, ich antworte jetzt mal,weil ich glaube,das ich mir sicher bin das du bei einem Beschäftigungsverbot für AG 1 ganz normal dein Gehalt weiter bekommst. Da das BV nur für deine Arbeitsstelle Nr.1 zählt dürfte der Nebenjob keine Rolle dabei spielen. Also: Bei AG 1 -normales Gehalt Bei AG 2-normales Gehalt Sollte ich damit doch völlig falsch liegen,tut es mir leid. Aber für mich wäre es so am logischsten.
CKEL0410
hallo su müsstest die ez bei ag 1 ja erstmal unterbrechen um ansprüche zu haben, denn in der ez bekommst du ja kein gehalt! ich glaube das geht nicht ganz so einfach, das du gelder aus beiden jobs bekommst. aber frau bader wird es sicher wissen!
Sternenschnuppe
Da die 50% Stelle ja schätze ich nur für die Elternzeit ist, entscheidet sich das danach wann Du schwanger wirst. Gehe nicht davon aus, dass Du ab November 150% arbeiten wirst. Also kannst Du weiterarbeiten und ab Nobvember dann das normale Gehalt vom Hauptarbeitgeber.
Sternenschnuppe
Achso, sollte der Mutterschutz des neuen Kindes vor dem Ende der Elternzeit beginnen, so kannst Du die Elternzeit kürzen zum Beginn des Mutterschutzes.
Keks11
wenn ich vor Ende der Elternzeit bei AG 1 schwanger bin, dann geht doch dieses Beschäftigungsverhältnis direkt ins Beschäftigungsverbot über - sprich ich müsste ja Gehalt ab Ende der Elternzeit bekommen. Der Vertrag bei AG läuft da ja noch weiter, die 50%.
Keks11
Liebe Frau Bader, also kann ich den 50%- Vertrag gar nicht unbefristet bekommen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, seitdem meine Vorgesetzten und Kollegen wissen, dass ich schwanger bin kommen nur noch blöde Sprüche - wie "du dicker Brocken oder geh nach Hause, deine Stimmungsschwankungen nerven," man tuschelt hinter meinem Rücken über mich und dazu kommt, dass ich einen Azubi ausbilden muss die ihre Arbeiten noch nicht mal richtig macht und ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo Frau Bader, bei uns ist es sehr schwer, ein Kindergartenplatz ab drei zu bekommen, auch wenn es ein rechtlichen Anspruch gibt. Was passiert, wenn mein Kind beziehungsweise ich kein Kindergartenplatz bekomme aber meine Elternzeit endet? Ich habe niemanden, den ich mein Kind geben kann. Nehmen wir an ich müsste jetzt am 1.11.2025 da hier di ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt. Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?