Chelli_O9122O16
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab mal eine Frage und zwar geht es darum das ich am 15.03.2016 eine Arbeitsstelle angenommen habe in der Pflege. Im April habe ich dann durch mein Chef ein berufsverbot bekommen und bin ab da nicht mehr arbeiten gewesen. Nun wollte ich von meinem AG wissen wann mir die Urlaubstage ausgezahlt werden da ich 27 hätte laut Arbeitsvertrag. Nun sagte er mir das mir die Auszahlung nicht zu stehen würde, da ich seid dem bv nicht mehr arbeiten war . Meine Frage wäre nun ob es richtig ist das er mir die nicht auszahlen muss oder ist das falsch ?
Hallo, falsch. Ihnen steht für jeden Monat, in dem Sie nicht vollständig in Elternzeit waren, Urlaubsansprüche zu. Eine Auszahlung ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen, die Tage müssen eben später genommen werden. Liebe Grüße NB
User-1753445573
War das ein befristeter Vertrag der bereits ausgelaufen ist? Dann, ja. Wenn du nur in Elternzeit bist, dann kannst du ja den Urlaub nehmen wenn du wieder arbeitest.
mellomania
wenn du in elternzeit bist, kannst bzw musst du die urlaubstage danach nehmen. ausgezahlt bekommst du nur, wenn der vertrag fertig ist bzw. du kündigst
Chelli_O9122O16
Ja der ist am 16.03.17 ausgelaufen
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