Maggie92
Hallo Frau Bader. Bin Erzieherin und in der 8. Woche schwanger. Habe ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen da ich keine Immunität besitze. Mit der Bekanntgabe der ss im Familien- und Bekanntenkreis wollen wir gerne noch warten bis wir die kritisische Zeit also die 12 Wochen rum haben. Auf der Arbeit sorgt das allerdings für wenig Verständnis und mir wurde heute gesagt dass meine Leitung nicht länger warten möchte und es den Eltern in einem offiziellen Schreiben mitteilen möchte. An sich kein Problem wenn nicht 2 der Familien in engem Kontakt zu meiner Familie stehen würden. Meine Sorge ist also dass meine Eltern es durch andere erfahren könnten und unsere Überraschung damit hin ist. Von der Enttäuschung mal ganz abgesehen. Ich verstehe dass die Eltern und Kinder sich natürlich fragen wieso ich nicht mehr da bin und ich möchte es gerne bekannt geben nur eben noch nicht jetzt. Meine Frage ist nun: Darf der Arbeitgeber gegen meinen Willen die Schwangerschaft gegenüber den Eltern bekanntgeben? Vielen lieben Dank
Hallo, nein. Nur, dass Sie nicht da sind... Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Natürlich darf der AG das nicht. Du bist nicht im Dienst, reicht als Aussage bei Nachfragen. Ich würde mir das Verbitten, zumal es die Eltern der Kinder nichts angeht. Will es der Erzieher selbst ans Brett schreiben, okay aber dazu kann einen keiner zwingen. Würde es die Kindergartenleitung tun, würde ich mich beim Anwalt beraten lassen und mal schauen was das finanziell einbringt :-) Alles Gute für die Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
https://www.abendblatt.de/ratgeber/article210471663/Darf-der-Chef-die-Schwangerschaft-der-Angestellten-verraten.html
Mitglied inaktiv
Er darf die Schwangerschaft nicht bekannt geben, aber er darf den betroffenen Kolleginnen natürlich mitteilen, dass du nicht mehr da bist. Die können sich dann ihren Teil denken.
Mitglied inaktiv
Falsch, auch die Kollegen darf der Chef im vorliegenden Sachverhalt nicht informieren. Der AG darf es nur Mitarbeitern mitteilen, die "Betroffene" sind, z.B. dem Personalsachbearbeiter. An den Stellen darf er es thenatisieren, wo es notwendig ist um die werdende Mutter zu schützen. Liegt hier nicht vor. Dem Personal in der Kita kann es egal sein, warum Frau x fehlt, sie ist nicht im Dienst. Hätte sie Krebs und ne AU würde es ja auch keinen Aushang geben.
Mama-von-Linchen
Nein,darf der Arbeitgeber nicht. Meiner hat es ohne Absprache in der 6.!!!!! An Alle Eltern per Mail bekannt gegeben und dazu einen Aushang ans Schwarze Brett gemacht... Ich befinde mich demnach gerade im Krieg mit meiner Chefin....
Mitglied inaktiv
... und wirst du deswegen Schmerzensgeld einklagen wollen, Mama von Linchen?
Mama-von-Linchen
Da sie sich nicht entschuldigt, sondern mir erzählt, ich sei ja ambivalent, weil ich es meinem Team erzählt habe, sie es aber nicht den Eltern sagen darf und mir auch sonst das Leben schwer macht, wo sie kann, gibt es zumindest mal ne Anzeige. Wieviel Sinn das mit Schmerzensgeld hätte, weiß ich nicht...
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: ich bin mit Kind 2 bis zum 8.10.26 in Elternzeit. So jetzt habe ich mit meinem AG besprochen das ich zum 1.6.26 Teilzeit in Elternzeit für max. 32 Stunden die Woche arbeiten kommen möchte. Diese würden sich aufteilen in 1-2 Nachtdienste pro Woche und die anderen Stunden Tagsüber im Tag Dienst. (I ...
Mal eine Frage leider wurde ich zum 31.12.25 gekündigt . Nun habe ich bis jetzt auch noch nichts neues gefunden und habe jetzt vor kurzem Positiv getest und warte auf mein Frauenarzttermin im Februar. Ich habe mich in der Produktion beworben(schon bevor ich positiv getest habe)und in einer HNO Praxis(weil ich mfa gelernt habe)Zum Vorstellungsgesprä ...
Guten Tag, kurze Infos zu meiner Situation: Ich bin Erzieherin und somit ab Schwangerschaftsverkündung bei meinem Arbeitgeber sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Habe weiterhin mein Geld bekommen währenddessen und Elterngeld Plus beziehe ich nun während der Elternzeit. Diese endet im April 2027. Ich bin aktuell unverheiratet,sprich in Steuerk ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger, im öffentlichen Dienst beschäftigt und in zwei Monaten steht bei mir eine Dienstreise/Fachtagung an. Als ich die Reise beanragt und gebucht habe, wusste ich noch nichts von der Schwangerschaft. Die Fachtagung findet in der Schweiz statt, das sind 10 Stunden Zugfahrt. Die Tagung selbst findet drei Tage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag