Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekanntgabe an Dritte meiner Schwangerschaft

Frage: Bekanntgabe an Dritte meiner Schwangerschaft

Maggie92

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Hallo Frau Bader. Bin Erzieherin und in der 8. Woche schwanger. Habe ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen da ich keine Immunität besitze. Mit der Bekanntgabe der ss im Familien- und Bekanntenkreis wollen wir gerne noch warten bis wir die kritisische Zeit also die 12 Wochen rum haben. Auf der Arbeit sorgt das allerdings für wenig Verständnis und mir wurde heute gesagt dass meine Leitung nicht länger warten möchte und es den Eltern in einem offiziellen Schreiben mitteilen möchte. An sich kein Problem wenn nicht 2 der Familien in engem Kontakt zu meiner Familie stehen würden. Meine Sorge ist also dass meine Eltern es durch andere erfahren könnten und unsere Überraschung damit hin ist. Von der Enttäuschung mal ganz abgesehen. Ich verstehe dass die Eltern und Kinder sich natürlich fragen wieso ich nicht mehr da bin und ich möchte es gerne bekannt geben nur eben noch nicht jetzt. Meine Frage ist nun: Darf der Arbeitgeber gegen meinen Willen die Schwangerschaft gegenüber den Eltern bekanntgeben? Vielen lieben Dank


Mitglied inaktiv

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Natürlich darf der AG das nicht. Du bist nicht im Dienst, reicht als Aussage bei Nachfragen. Ich würde mir das Verbitten, zumal es die Eltern der Kinder nichts angeht. Will es der Erzieher selbst ans Brett schreiben, okay aber dazu kann einen keiner zwingen. Würde es die Kindergartenleitung tun, würde ich mich beim Anwalt beraten lassen und mal schauen was das finanziell einbringt :-) Alles Gute für die Schwangerschaft.


Mitglied inaktiv

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https://www.abendblatt.de/ratgeber/article210471663/Darf-der-Chef-die-Schwangerschaft-der-Angestellten-verraten.html


Mitglied inaktiv

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Er darf die Schwangerschaft nicht bekannt geben, aber er darf den betroffenen Kolleginnen natürlich mitteilen, dass du nicht mehr da bist. Die können sich dann ihren Teil denken.


Mitglied inaktiv

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Falsch, auch die Kollegen darf der Chef im vorliegenden Sachverhalt nicht informieren. Der AG darf es nur Mitarbeitern mitteilen, die "Betroffene" sind, z.B. dem Personalsachbearbeiter. An den Stellen darf er es thenatisieren, wo es notwendig ist um die werdende Mutter zu schützen. Liegt hier nicht vor. Dem Personal in der Kita kann es egal sein, warum Frau x fehlt, sie ist nicht im Dienst. Hätte sie Krebs und ne AU würde es ja auch keinen Aushang geben.


Mama-von-Linchen

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Nein,darf der Arbeitgeber nicht. Meiner hat es ohne Absprache in der 6.!!!!! An Alle Eltern per Mail bekannt gegeben und dazu einen Aushang ans Schwarze Brett gemacht... Ich befinde mich demnach gerade im Krieg mit meiner Chefin....


Mitglied inaktiv

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... und wirst du deswegen Schmerzensgeld einklagen wollen, Mama von Linchen?


Mama-von-Linchen

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Da sie sich nicht entschuldigt, sondern mir erzählt, ich sei ja ambivalent, weil ich es meinem Team erzählt habe, sie es aber nicht den Eltern sagen darf und mir auch sonst das Leben schwer macht, wo sie kann, gibt es zumindest mal ne Anzeige. Wieviel Sinn das mit Schmerzensgeld hätte, weiß ich nicht...


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