Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Frau ist im achten Monat schwanger. Sie ist Mitglied in einem Tennisverein und zahlt dafür DM 350,- pro Jahr. Sie hat den Verein rechtzeitig von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, die Mitgliedschaft für zunächst ein Jahr ruhen zu lassen. Nun kam die Aufforderung, trotz Inaktivität für das laufende Jahr DM 75,- zu entrichten. Ist das rechtens bzw. gibt es dazu ein Urteil (ich meine, ich hätte davon schon gelesen, habe aber trotz Suchens im Internet nichts finden können) ? Explizite Verträge wurden für die Aufnahme in den Verein nicht unterschrieben und in der Satzung ist die Inaktivität zwar erwähnt, aber nichts von der Gebühr. Um der individuellen Rechtsberatung nicht zu nahe zu kommen, wäre ich Ihnen schon für einen Hinweis auf ein mögliches Urteil sehr dankbar. Viele Grüße, M.
Hallo M., habe auch in keiner Urteilsbank etwas dazu gefunden. Ich würde mal in der Satzung schauen. Desweiteren würde ich einfach nicht zahlen-dann hat der Verein das Problem. Für Fitnesscenter gab es zu der Problematik eine Vielzahl von Entscheidungen. Nach wohl h.M. wird SS als Kündigungsgrund angesehen, auf der anderen Seite sind autom. Verlängerungen um ein Jahr als zulässig angesehen worden. In der Regel hat der Verein nach der Satzung das Recht, zu entscheiden, ob er das Verhältnis ruhen läßt oder kündigt. Gruß, NB
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