082020
Guten Abend Frau Bader, vor 2 Tagen habe ich schoneinmal geschrieben, leider ist der Beitrag nicht zu finden, ob da etwas beim Abschicken schief gelaufen ist? Sollte ich meine Frage jetzt zum 2. mal stellen, entschuldiegen Sie dies bitte. Am 30.06. beginnt mein Mutterschutz, der errechnete Geburtstermin ist am 11.08.2020. Am 31.07 endet mein befristeter Arbeitsvertrag. Gerne würde ich nach der Geburt Elterngeld beziehen. Die Vorausssetzung, also die letzten 12 Monate vor Geburt in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen zu sein, erfülle ich. Dementsprechend war ich die letzten Jahre Pflichtversichert bei einer Gesetzlichenkrankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss. Meine Frage: Bleibt die Krankenversicherung während ich Elterngeld beziehe beitragsfrei, auch ohne Arbeitsvertrag? Ich befinde mich ja dann nicht in Elternzeit. Eine Familienversicherung mit meinem Mann ist leider nicht möglich, da er privat Versichert ist. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Madelaine
Hallo, für den Bezug von EG muss man nicht 12 Mo in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen sein. Das ist nur besser für die Höhe des EG. Ansonsten sind Sie beitragsfrei EG-versichert, solange Sie EG beziehen. Es ist also am besetn, dies möglichst lange hinauszuziehen (EG-Plus) Liebe Grüße NB
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