TripleK
Hallo, ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe vor während des Bezugs von Elterngeldplus zu arbeiten. Aus meinem Elterngeldbescheid geht hervor, dass für die Berechnung meines Basiselterngeldes die 9% KV nicht abgezogen wurden vom Vorjahresbruttogehalt. Das ist ja, wenn ich das richtig verstanden habe, richtig. Ist in meinem Fall aber auch egal, da ich eh auf die 1800 Euro gedeckelt bin. Mein Problem liegt dann aber bei der Berechnung meines Elterngeldplus Anspruchs. Hier wurde von meinem voraussichtlichen Brutto Verdienst in der Elternzeit auch keine KV abgezogen, was zu einem erhöhten Elterngeldnettoverdienst führt und somit auch zu einem geringeren Elterngeld plus Anspruch. Mein Problem hierbei ist, dass ich den erhöhten berechneten Elterngeldnettoverdienst ja so nie ausgezahlt bekommen werde von krummen Arbeitgeber, da ja die Krankenkasse direkt abgezogen wird, dadurch aber mein Elterngeldplus Anspruch reduziert wird. Meiner Meinung nach und damit es fair wäre dürfte die KV von meinem Verdienst in der Elternzeit nicht abgezogen werden. Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Dankeschön.
Hallo, wie man genau rechnet findet sich auf der Seite vom Ministerium: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-wird-das-elterngeld-netto-berechnet--124606 Liebe Grüße NB
Dojii
Es ist hier gesetzlich eindeutig so geregelt, dass dein (Teilzeit)Einkommen während des Elterngeldbezuges fiktiv mit den gleichen Steuer- und Sozialmerkmalen errechnet werden muss, die auch für das Einkommen vor Geburt des Kindes genutzt wurden. Warst du vor Geburt des Kindes freiwillig versichert, bist du das gem. Elterngeldgesetz auch noch fiktiv nach Geburt, selbst wenn sich das inzwischen geändert hat. Da gibt es leider keine Möglichkeit, das anders errechnen zu lassen.
KielSprotte
Du musst zwischen Nettoverdienst und Auszahlungsbetrag unterscheiden. Die Beiträge musst du in der EZ zahlen - entweder führt dein AG die direkt ab, ist du musst mtl. überweisen.
TripleK
Lieben Dank für die Antworten. Prinzipiell wäre es ja OK, wenn mit den gleichen sozialmerkmalen vor und nach der Geburt gerechnet wird, aber dann müsste der Unterschiedsbetrag bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit nicht mit den 2770 Euro (Höchstbetrag), sondern mit dem Durchschnittl. Einkommen vor Geburt errechnet werden. Wenn man von diesen Unterschiedsbetrag dann 65% mehr als 900 Euro sind würde man dann halt auf 900 kürzen. Das wäre deutlich fairer, denn so zahle ich jetzt quasi die KV doppelt bei Teilzeitarbeit.
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