Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bei Beschäftigungsverbot auf 20 Std. runter

Frage: bei Beschäftigungsverbot auf 20 Std. runter

Xarmoniq

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Hallo, ich habe einen 20 plus X Vertrag. Ich werde zurzeit 40 Std. beschäftigt. Ich möchte demnächst schwanger werden. Allerdings in unserem Unternehmen ist es so, dass wenn ich schwanger werde , wird mir einen Beschäftigungsverbot erteilt und ich befürchte, dass mein AG mich gleichzeitig auf 20 Std. runtersetzt. darf er das? wenn ja, ist das für das Elterngeld ganz blöd.... Danke für Ihre Zeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Beschäftigungsverbot bekommen Sie den durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate und das ist dann ja auch beim Elterngeld entscheiden. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Darf er nicht. Du bekommst den Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Schwangerschaft. Er bekommt den Lohn eh von der Krankenkasse erstattet.


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