Murmel880
Liebe Frau Bader, habe ich es jetzt (endlich) richtig verstanden, dass die Elternzeit mit Geburt des Kindes beginnt und 3 Jahre dauert? Wenn ich jetzt meinen AG die Dauer meiner Elternzeit mitteilen muss, muss ich dann vom ET 7 Wochen nach vorne gehen, um dies fristgerecht zu tun? Liebe Grüße und danke! Murmel
Hallo, eigentlich haben Sie recht, habe ich mir noch nie überlegt. Das ist widersinnig. Rechtlich beginnt die Elternzeit mit der Geburt, den Antrag muss man aber erst sieben Wochen vor Beginn, also eine Woche nach der Geburt des Kindes stellen. Liebe Grüße, NB
sternenfee75
In der Regel musst du die EZ innerhalb von 1 Woche nach Geburt dem AG mitteilen. Du hast ja 8 Wochen Mutterschutz, so bist du dann in der 7 Wochen Frist. Es ist richtig, dass rein rechnerisch die EZ mit Geburt beginnt, ob du 3 Jahre oder weniger nimmst, bleibt dir überlassen. Nimmst du am Anfang aber weniger als 2 Jahre, brauchst du für eine Verlängerung die Zustimmung deines Arbeitgebers. 1 Arbeitstag wäre dann der 3. Geburtstag.
Murmel880
Hallo, danke schon mal für die Info. Zur Zeit nervt mich mein AG jeden Tag mit der Frage, wie lange ich EZ nehme, aber ich kann dazu noch nichts sagen, da es darauf ankommt, ob mein Mann seine zur Zeit anstehenden Prüfungen alle besteht... Aber dann habe ich ja in der Tat noch Zeit.
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