Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit / Beatragung

Frage: Beginn Elternzeit / Beatragung

Galaxy

Beitrag melden

Hallo, ich bin jetzt verunsichert und weiß nicht genau, wann die Elternzeit beginnt Kann man diesen Anspruch direkt nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend machen? Und wieviel Wochen vorher muss ich dem AG bescheid geben? Wenn die Elternzeit dirket nach der Geburt beginnt, und man die vorherige 7 Wochen Frist einhalten muss, wäre es für mich schon zu spät, da ich in 3 Wochen ET haben... In anderen Beiträgen steht jedoch, man hat 1 Woche nach der Geburt Zeit, diese Elternzeit einzureichen.... Angenommen der geplante ET ist der 20.8., wie und wann soll ich dann einreichen? Danke für Ihre Hilfe Frau Bader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist etwas wirr. Die EZ beginnt automatisch mitd er Geburt, trotzdem muss man dem AG 7 Wo vor beginn mitteilen, wann man sie nehmen muss. Da der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wo ist, also 1 Wo nach der Geburt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du meldest es innerhalb einer Woche nach wirklicher Geburt. Durch die 8 Wochen Mutterschutz beginnt die aktive Elternzeit erst dann. Vorher darfst Du ja eh nht arbeiten. Elternzeit allgemein läuft immer ab Geburt und dann 3 Jahre, wobei man nun 24 Monate davon für später aufsparen kann. Kannst es aber auch jetzt schon melden und schreibst nur ein " melde Elternzeit ab Geburt ( voraussichtlich ....... ) bis zum ...... an. Geburtsurkunde wird nachgereicht. " Bitte denke an Eingewöhnungszeiten und vor allem Aufnahmezeiten in den Einrichtungen und nehme lieber mehr und gehe dann IN Elternzeit arbeiten wenn es Teilzeit werden soll ( Kündigungsschutz, verkürzen geht leichter als verlängern ) Auch dies kann man in die Meldung schreiben " ich beabsichtige Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten an ....... mit xx Stunden "


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit beginnt ab Geburt, und endet spätestens mit dem Tag vor dem 3ten Geburtstag. Heißt, der 3te Geburtstag ist der 1te Arbeitstag, außer man lässt sich vorher einen Teil der Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt sichern. Melden kann Frau diese bis zu 1 Woche nach Geburt des Kindes. Wenn Mehrlinge geboren werden oder bei bestätigter Frühgeburt auch später. Liegt einfach an den nachgeburtlichen Mutterschutzfristen. Mindestens 8 Wochen nach der Geburt hat Frau ja wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot in der sie nicht arbeiten darf. Deshalb langt es die Elternzeit eben dann später abzugeben - so kann die 7 Wochen Frist gewahrt werden. Netterweise sollte man der Arbeitgeber aber so grob schon vorher die Planung durchgeben, dann kann der auch besser planen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...