Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn Elternzeit / Beatragung

Frage: Beginn Elternzeit / Beatragung

Galaxy

Beitrag melden

Hallo, ich bin jetzt verunsichert und weiß nicht genau, wann die Elternzeit beginnt Kann man diesen Anspruch direkt nach der Geburt des Kindes oder nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend machen? Und wieviel Wochen vorher muss ich dem AG bescheid geben? Wenn die Elternzeit dirket nach der Geburt beginnt, und man die vorherige 7 Wochen Frist einhalten muss, wäre es für mich schon zu spät, da ich in 3 Wochen ET haben... In anderen Beiträgen steht jedoch, man hat 1 Woche nach der Geburt Zeit, diese Elternzeit einzureichen.... Angenommen der geplante ET ist der 20.8., wie und wann soll ich dann einreichen? Danke für Ihre Hilfe Frau Bader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist etwas wirr. Die EZ beginnt automatisch mitd er Geburt, trotzdem muss man dem AG 7 Wo vor beginn mitteilen, wann man sie nehmen muss. Da der Mutterschutz nach der Geburt 8 Wo ist, also 1 Wo nach der Geburt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du meldest es innerhalb einer Woche nach wirklicher Geburt. Durch die 8 Wochen Mutterschutz beginnt die aktive Elternzeit erst dann. Vorher darfst Du ja eh nht arbeiten. Elternzeit allgemein läuft immer ab Geburt und dann 3 Jahre, wobei man nun 24 Monate davon für später aufsparen kann. Kannst es aber auch jetzt schon melden und schreibst nur ein " melde Elternzeit ab Geburt ( voraussichtlich ....... ) bis zum ...... an. Geburtsurkunde wird nachgereicht. " Bitte denke an Eingewöhnungszeiten und vor allem Aufnahmezeiten in den Einrichtungen und nehme lieber mehr und gehe dann IN Elternzeit arbeiten wenn es Teilzeit werden soll ( Kündigungsschutz, verkürzen geht leichter als verlängern ) Auch dies kann man in die Meldung schreiben " ich beabsichtige Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten an ....... mit xx Stunden "


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit beginnt ab Geburt, und endet spätestens mit dem Tag vor dem 3ten Geburtstag. Heißt, der 3te Geburtstag ist der 1te Arbeitstag, außer man lässt sich vorher einen Teil der Elternzeit für einen späteren Zeitpunkt sichern. Melden kann Frau diese bis zu 1 Woche nach Geburt des Kindes. Wenn Mehrlinge geboren werden oder bei bestätigter Frühgeburt auch später. Liegt einfach an den nachgeburtlichen Mutterschutzfristen. Mindestens 8 Wochen nach der Geburt hat Frau ja wegen Mutterschutz ein absolutes Beschäftigungsverbot in der sie nicht arbeiten darf. Deshalb langt es die Elternzeit eben dann später abzugeben - so kann die 7 Wochen Frist gewahrt werden. Netterweise sollte man der Arbeitgeber aber so grob schon vorher die Planung durchgeben, dann kann der auch besser planen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...