Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn des Beschäftigungsverbots? Kündigung, neuer Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beginn des Beschäftigungsverbots? Kündigung, neuer Job

Tinazahn

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem medizinischen Beruf und komme sobald eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde ins Beschäftigungsverbot. Doch wie das Schicksal so will, hat es genau dann geklappt als ich die Kündigung eingereicht und mir einen neuen Job gesucht habe. Nun bin ich im Zwiespalt, soll ich es noch meinem alten Arbeitgeber sagen und bei ihm ins Beschäftigungsverbot gehen oder zwei Wochen bei dem neuen Arbeitgeber starten und ihm dann davon berichten. Der neue Job fängt am 1.1.22 an. Ab wann bin ich verpflichtet ihm davon zu erzählen? Ich freue mich über ihre Antwort. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Kündigung können Sie nicht zurücknehmen. Es muss also über den neuen AG laufen. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Beschäftigungsverbote aufgrund der Gefahr der Arbeitsstelle (und nicht Arbeit allgemein) muss der betroffene Arbeitgeber ausstellen - du kannst es also erst bekommen, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Weiß er davon nichts, kannst du dich auch nicht (nachträglich) auf das Mutterschutzgesetz berufen, wenn irgendwas passieren sollte.


peekaboo

Beitrag melden

, Ist dein alter AG doch raus oder verstehe ich da was falsch?


Tinazahn

Beitrag melden

Danke für die schnelle Antwort. Ja mein alter Arbeitgeber wäre ab dem 31.12 raus, bis zu diesem Tag arbeite ich halt noch. Aber dann werde ich es dem neuen Arbeitgeber wohl Mitte Januar sagen müssen :) Lieben Dank


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Noch bin ich in der Elternzeit. Ich möchte mich eventuell beruflich verändern. Ist es richtig, daß ich 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit beim alten Arbeitgeber kündigen muß und darf ich während dieser Frist schon beim neuen Arbeitgeber arbeiten? LG Busch

Gten Tag, ich habe da mal eine Frage ich bin noch bis zum 3.11. in Erziehungszeit, nun weiß ich dass ich zum 3.11. auch die Jündigung bekommen werde. Darf ich mich wonders auf einen Job berwerben der am 01.10. anfängt? Vielen Dank Nadine

Sehr geehrte Frau Bader, meine letzte Tätigkeit war befristet und mein Mutterschutz begann 2 Tage bevor mein Vertrag auslief. bis dahin alles gut. Nun habe ich neu gesucht und bin mit dem 10. Lebensmonat meines Sohnes in das EltergeldPlus Modell gegangen, weil ich eine Anstellung in der Nähe fand für 30h pro Woche und mein Sohn soweit war zur ...

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation... Aktuelle Arbeitsstelle, heute schriftlich gekündigt und persönlich beim AG eingeworfen, Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zudem habe ich noch 1 Woche Resturlaub... Bei meinem ,,neuen,, Job müsste ich nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben und könnte dann am 15.05 anfangen. Meine Fragen s ...

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht genau wie ich es anstellen soll, bzw es richtig mache, deshalb mein Anliegen. Ich bin noch in Elternzeit bis 20.2.2021. Nun ist es so, dass ich eine neue Arbeitsstelle (neuer Arbeitgeber) ab 01.01.2021 antreten müsste. Wie verhält es sich mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber und wie ist es mit der Verk ...

Bitte um das BGH Urteil, das ein Kindergarten Kündigungsperre in den Sommermonaten hat. Dies ist zulässig, warum? Bitte um kurze Erläuterung  

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...