Tinazahn
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einem medizinischen Beruf und komme sobald eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde ins Beschäftigungsverbot. Doch wie das Schicksal so will, hat es genau dann geklappt als ich die Kündigung eingereicht und mir einen neuen Job gesucht habe. Nun bin ich im Zwiespalt, soll ich es noch meinem alten Arbeitgeber sagen und bei ihm ins Beschäftigungsverbot gehen oder zwei Wochen bei dem neuen Arbeitgeber starten und ihm dann davon berichten. Der neue Job fängt am 1.1.22 an. Ab wann bin ich verpflichtet ihm davon zu erzählen? Ich freue mich über ihre Antwort. Liebe Grüße
Hallo, die Kündigung können Sie nicht zurücknehmen. Es muss also über den neuen AG laufen. Liebe Grüße NB
Dojii
Beschäftigungsverbote aufgrund der Gefahr der Arbeitsstelle (und nicht Arbeit allgemein) muss der betroffene Arbeitgeber ausstellen - du kannst es also erst bekommen, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Weiß er davon nichts, kannst du dich auch nicht (nachträglich) auf das Mutterschutzgesetz berufen, wenn irgendwas passieren sollte.
peekaboo
, Ist dein alter AG doch raus oder verstehe ich da was falsch?
Tinazahn
Danke für die schnelle Antwort. Ja mein alter Arbeitgeber wäre ab dem 31.12 raus, bis zu diesem Tag arbeite ich halt noch. Aber dann werde ich es dem neuen Arbeitgeber wohl Mitte Januar sagen müssen :) Lieben Dank
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