der-maus
Hallo Frau Bader, ich weiß nicht genau wie ich es anstellen soll, bzw es richtig mache, deshalb mein Anliegen. Ich bin noch in Elternzeit bis 20.2.2021. Nun ist es so, dass ich eine neue Arbeitsstelle (neuer Arbeitgeber) ab 01.01.2021 antreten müsste. Wie verhält es sich mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber und wie ist es mit der Verkürzung der Elternzeit. Ich habe noch 37 Tage Resturlaub. Ich stehe da total auf dem Schlauch wie ich das am Besten mache und hoffe Sie können mir helfen. Liebe Grüße Loreen
Hallo, Sie haben mehrere Möglichkeiten: Wenn es kein Vollzeitjob ist, können Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber beantragen, bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Wenn es ein Vollzeitjob ist, müssen Sie im Rahmen der normalen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich kündigen, die bestehenden Urlaubstage werden ausgezahlt. Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du eine neue Stelle zum 1.1.21 hast, kündigst du deine alte Stelle zum 31.12.20. Achtung: du musst deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Den Resturlaub muss dir dein alter Arbeitgeber, aufgrund der Beendigung deines Vertrages, auszahlen. Lass dir von deinem alten Arbeitgeber schriftlich bestätigen, in welchem Zeitraum du Elternzeit hattest, damit du den Rest ggf. (später) noch beim zukünftigen Arbeitgeber nehmen kannst.
jubilee80
Hallo, Ichwar gerade in der gleichen Situation. Ich habe beim alten Arbeitgeber die Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses beantragt. Zum 31.8 und ab 1.9 habe ich eine neue Stelle. Das hat prima geklappt. Vielleicht ginge das bei dir auch?
der-maus
Danke für die Antworten. Also ich fasse mal zusammen. Alten Job kündigen zum 31.12.2020 oder einen Aufhebungsvertrag machen. Aber wie ist es mit der Elternzeit musss ich einen Antrag stellen das ich die verkürze? Oder wie wäre es, wenn ich die EZ auf den 10.11.2020 verkürze und dann den Resturlaub nehme in der Zeit Lohn bekomme und dann zum 31.12.2020 kündige? Was würde für mich günstiger sein? Ich will nur keine Frist verpassen. Seid lieb gegrüßt ;)
Mitglied inaktiv
Verkürzen der EZ geht nicht. Mit Ende 31.12.20 hast du auch keine EZ mehr. Du musst dir aber die Dauer vom jetzigen AG bestätigen lassen. Der Urlaub wird doch als Vollzeitlohn ausbezahlt
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