Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit und neuer Job

Frage: Kündigung in Elternzeit und neuer Job

der-maus

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht genau wie ich es anstellen soll, bzw es richtig mache, deshalb mein Anliegen. Ich bin noch in Elternzeit bis 20.2.2021. Nun ist es so, dass ich eine neue Arbeitsstelle (neuer Arbeitgeber) ab 01.01.2021 antreten müsste. Wie verhält es sich mit der Kündigung beim alten Arbeitgeber und wie ist es mit der Verkürzung der Elternzeit. Ich habe noch 37 Tage Resturlaub. Ich stehe da total auf dem Schlauch wie ich das am Besten mache und hoffe Sie können mir helfen. Liebe Grüße Loreen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben mehrere Möglichkeiten: Wenn es kein Vollzeitjob ist, können Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber beantragen, bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Wenn es ein Vollzeitjob ist, müssen Sie im Rahmen der normalen vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich kündigen, die bestehenden Urlaubstage werden ausgezahlt. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Wenn du eine neue Stelle zum 1.1.21 hast, kündigst du deine alte Stelle zum 31.12.20. Achtung: du musst deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Den Resturlaub muss dir dein alter Arbeitgeber, aufgrund der Beendigung deines Vertrages, auszahlen. Lass dir von deinem alten Arbeitgeber schriftlich bestätigen, in welchem Zeitraum du Elternzeit hattest, damit du den Rest ggf. (später) noch beim zukünftigen Arbeitgeber nehmen kannst.


jubilee80

Beitrag melden

Hallo, Ichwar gerade in der gleichen Situation. Ich habe beim alten Arbeitgeber die Aufhebung meines Arbeitsverhältnisses beantragt. Zum 31.8 und ab 1.9 habe ich eine neue Stelle. Das hat prima geklappt. Vielleicht ginge das bei dir auch?


der-maus

Beitrag melden

Danke für die Antworten. Also ich fasse mal zusammen. Alten Job kündigen zum 31.12.2020 oder einen Aufhebungsvertrag machen. Aber wie ist es mit der Elternzeit musss ich einen Antrag stellen das ich die verkürze? Oder wie wäre es, wenn ich die EZ auf den 10.11.2020 verkürze und dann den Resturlaub nehme in der Zeit Lohn bekomme und dann zum 31.12.2020 kündige? Was würde für mich günstiger sein? Ich will nur keine Frist verpassen. Seid lieb gegrüßt ;)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Verkürzen der EZ geht nicht. Mit Ende 31.12.20 hast du auch keine EZ mehr. Du musst dir aber die Dauer vom jetzigen AG bestätigen lassen. Der Urlaub wird doch als Vollzeitlohn ausbezahlt


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...