Mitglied inaktiv
Gten Tag, ich habe da mal eine Frage ich bin noch bis zum 3.11. in Erziehungszeit, nun weiß ich dass ich zum 3.11. auch die Jündigung bekommen werde. Darf ich mich wonders auf einen Job berwerben der am 01.10. anfängt? Vielen Dank Nadine
Hallo, in der EZ sind Sie doch nahezu gar nicht kündbar - sprechen Sie mal mit dem Gewerbeaufsichtsmat bzw. einem RA. Ansonsten: natürlich dürfen Sie sich bewerben-warum denn nicht? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, naja noch habe ich die Kündigung nicht, aber mir wurde schon gesagt das ich nicht auf teilzeit anfangen kann wie ich wollte. Vollzeit schaffe ich nicht. Und wenn ich mich woanders auf teilzeit bewerbe würde das also kein Problem darstellen wenn ich da im Oktober anfange. DAnke
Mitglied inaktiv
also der AG ist schon recht nett, wenn er kündigt, weil er ja Deinen "alten" Vertrag erfüllt... Du kannst dem ja nicht "nachkommen" Frage mal Fr. Bader was da besser ist. LG Peeka
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