Luca08
Sehr geehrte Frau Bader, meine letzte Tätigkeit war befristet und mein Mutterschutz begann 2 Tage bevor mein Vertrag auslief. bis dahin alles gut. Nun habe ich neu gesucht und bin mit dem 10. Lebensmonat meines Sohnes in das EltergeldPlus Modell gegangen, weil ich eine Anstellung in der Nähe fand für 30h pro Woche und mein Sohn soweit war zur Tagesmutti zu gehen. Leider verflog das Glück ein Job in meinem Beruf zu haben sehr schnell und stellte sich als äußerst unglücklich da. Ein kleiner Betrieb, wo ich im Büro leider mit nur einer Kollegin sitze welche eine Heilgenschein besitzt und auch der Chef Spitzen schickt die mir erahnen lassen, das er nicht so ganz zufrieden ist. Wie wäre das wenn er mir jetzt nach 4 Wochen schon die Kündigung ausspricht? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Meine reguläre Elternzeit ginge bis 15.02.2018 und mein Eltergeld Plus bis 15.04.2018. Was passiert wenn man selbst kündigt?? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im vorraus..
Hallo, bitte stellen Sie die Frage neu mit der Zusatzinfo, ob Sie bei dem neuen AG EZ beantragt haben Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hast du den bei dem neuen AG auch Elternzeit gemeldet? Weil nur wenn du bei dem EZ angemeldet hast, bist du überhaupt in dieser. Ansonsten bist du einfach eine normale TZ-Angestellte welche zufälligerweise eben auch noch Elterngeld Plus bekommt. Fall du bei ihm Ez gemeldet hast, dann hast du natürlich Kündigungsschutz, falls nein, hast du leider Pech gehabt. Du könntest jetzt noch EZ anmelden für in 7 Wochen, Kündigungsschutz würde 8 Wochen vor Antritt greifen - wäre also "gesichert", fraglich aber erstens ob er dem zustimmt (was er aber IMO eh müsste) und zweitens ob es Sinn macht wenn ihr alle eher "unzufrieden" mit der jetzigen Situation seit. Da wäre es doch besser sich was neues zu suchen. Und, EZ hat man nur mit AG - egal ob man EG oder EG Plus bezieht - deshalb der Hinweiß ob du überhaupt beim neuen AG diese angemeldet hast. Und klar solltest du dich dann arbeitslos und vor allen -suchend melden. Schon alleine weil du anteilig Anspruch auf ALG1 hättest - Kinderbetreuung hast du ja.
Mitglied inaktiv
Wenn du deine Kollegin als eine betitelst "die einen Heiligenschein besitzt" dann ist das von deiner Seite her so abwertend, dass ich das Arbeitsverhältnis (Vertrauensverhältnis) als dauerhaft gestört ansehen würde. So was sagt man einfach nicht. Wenn dein Chef Bemerkungen losläßt, die dich treffen, solltest du dich beeilen ein Mitarbeitergespräch anzusetzen und die offen stehende Dinge zu klären. Wenn du selbst kündigst (was angebracht wäre), bist du einfach wieder in Elternzeit. Du erhältst Elterngeld, kannst dein Kind betreuen und dir was neues suchen.
Luca08
@uriah, es ging mir um die rechtliche Seite bei Kündigung. Du krititisierst mein Ausdruck. Das Vertrauensverhältnis ist von meiner Seite schon gestört und natürlich werde ich mir was neues suchen, weil es zwischenmenschlich nicht geht. Ich wusste nicht wie ich es besser beschreiben soll - daher die Formulierung des Heiligenscheins. Das würde hier ausufern die Situation zu beschreiben, ist aber definitiv nicht so abwertend gemeint wie Du es aufgefasst hast.
Luca08
@uriah, es ging mir um die rechtliche Seite bei Kündigung. Du krititisierst mein Ausdruck. Das Vertrauensverhältnis ist von meiner Seite schon gestört und natürlich werde ich mir was neues suchen, weil es zwischenmenschlich nicht geht. Ich wusste nicht wie ich es besser beschreiben soll - daher die Formulierung des Heiligenscheins. Das würde hier ausufern die Situation zu beschreiben, ist aber definitiv nicht so abwertend gemeint wie Du es aufgefasst hast.
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