Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin Beamtin im Land Berlin. Nach 3 Jahren Erziehungsurlaub (vorher hab ich voll gearbeitet) möchte ich nun mit 20 Stunden wieder anfangen zu arbeiten. Muss ich diese Teilzeitbeschäftigung auf z.B. 1 Jahr befristen? Oder hab ich jederzeit die Möglichkeit, die Stundenzahl ggf. zu erhöhen oder zu reduzieren? Wissen Sie da vielleicht auch noch die Rechtsgrundlage, damit ich sie in meinem Antrag nennen kann? Ganz vielen Dank für Ihre Mühe und vile Grüße Wuki
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt arbeite ich vertragsgemäß 40h/Woche. Ich werde sowohl 1 Jahr Elternzeit als auch Elterngeld beantragen. Ist es möglich, dem Antrag direkt zuzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr erstmal nur 35h/Woche arbeiten möchte (für ca. 1 Jahr) ohne meinen Anspruch auf den ursprünglichen 40h Vertrag zu verlieren? ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bereits mehrere Fragen und Antworten hierzu finden können, jedoch ist für mich die Rechtslage nicht ausreichend geklärt. Kann ich bei meinem Arbeitgeber eine einseitige Verschiebung des Beginns der Teilzeitbeschäftigung verlangen obwohl bereits gemäß §15 BEEEG (7) eine Einigung nach meinen Wünschen mit dem Ar ...
Sehr geehrte Frau RA Bader, Ich bin jetzt nach dem Ende meiner Elternzeit (Mai 2022) als Gesundheits- und Krankenpflegerin in einer Klinik mit einer 60 % Stelle angestellt. Die Arbeit ist im Schichtsystem mit Wochenenden und Feiertagen. Mit den Prozenten musste ich runter, da wir sonst nicht die Betreuung unserer Kinder ( 12,8, und 2 Jahr ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich eines Urlaubsentgeltes, welches im Beschäftigungsverbot entstanden ist. Es wurde vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes Vollzeit gearbeitet und danach in Elternzeit auf einer Teilzeitstelle wieder angefangen zu arbeiten. Nun soll der im Beschäftigungsverbot erlangten Urlaubsanspruch als Teilz ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche den Verlauf nachvollziehbarer darzustellen, wie Sie in meiner Ausgangsfrage baten (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaubsentgelt-nach-Wechsel-zu-Teilzeitbeschaeftigung-und-Gehaltserhoehung_226126.htm) Phase 1 | Vollzeitbeschäftigung Phase 2 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 Beschäftigungsverbot Phase 3 | ...
Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit geht noch bis Ende August. Aus organisatorischen Gründen startet die Eingewöhnung von meinem Sohn (15 Monate alt) aber bereits im März, sodass ich genug Zeit für eine berufliche Neuorientierung habe. Denn ich möchte meinen Arbeitsplatz wechseln und aus persönlichen Gründen / Differenzen nicht zum alten Arbeit ...
Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
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