tina1988
Hallo Frau Bader, ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Mein Vertrag läuft am 31.12.2017 aus. Ich bin im 4. Monat schwanger, mein Mutterschutz beginnt am 21.09.2017 und mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 03.11.2017. Gesetz dem Fall, das Kind würde am 03.11.2017 zur Welt kommen, würde mein Mutterschutz bis zum 29.12.2017 gehen. Somit noch innerhalb meines Vertrages. Wie würde es dann weitergehen? Ich bekomme den Vertrag nicht verlängert, das Thema hatte ich mit meinem AG schon. Ich habe aus anderen Fragen schon verlesen können, dass ich mich beim Arbeitsamt melden muss und für 1 Jahr mein Elterngeld bekomme, berechnet von den letzten 12 Monate meines Nettoeinkommens. Meine Frage ist jetzt, kann ich dies auch für 2 Jahre beantragen? Somit 2 Jahre 33,5 % beziehen oder gilt dies ohne Arbeitsverhältnis nur für 1 Jahr? Und wo muss ich mich für all diese Sachen melden? Ich hoffe Sie können mir diese Fragen beantworten. Vielen Dank im voraus Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Der Vertrag endet dann automatisch, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie von dort keine Leistungen. Trotzdem empfehle ich, die Dreimonatsfrist zur Meldung der Beendigung einzuhalten. Das Arbeitslosengeld können Sie auch nach der Zeit bekommen, die Sie wegen des Kindes nicht arbeiten wollen. Liebe Grüße NB
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