Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristeter Vertrag+Arbeitslosengeld usw.

Frage: Befristeter Vertrag+Arbeitslosengeld usw.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, habe schon alle möglichen Seiten durchgelesen, aber irgendwie ist mein Fall etwas kompliziert und ich finde keine Antwort. Hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Ich bin in der 16. Woche schwanger, der ET ist am 11.09.2004. Mein befristeter Vertrag läuft bis 30.09.2004. Er würde also mitten im Mutterschutz ablaufen. Wenn's klappt, soll der Vertrag im Laufe des nächsten Monats um ein weiteres Jahr verlängert werden. (Leider gibt's bei uns momentan keine unbefristeten Verträge) Dieser würde also bis 30.09.2005 laufen. Jetzt habe ich soooo viele Fragen: 1) Darf ich meinen Zustand bei der Verlängerung verheimlichen? 2) Würde ich den Vertrag verlängern, wäre es finanziell natürlich sehr schön, ich könnte mich aber bis zum 30.09.2005 nicht arbeitslos melden. Da ich aber nach der Geburt zu meinem Mann in eine andere Stadt ziehe, werde ich bei meinem jetzigen AG nicht mehr arbeiten können. Um mich in der neuen Stadt arbeitslos zu melden, worauf wir finanziell angewiesen wären, müßte ich meinen Vertrag kündigen. In diesem Fall würde ich aufgrund von Eigenkündigung eine Sperrzeit kriegen. Oder wäre der Umzug zum Mann ein wichtiger Grund für die Verschuldung der Arbeitslosigkeit? 3)Wie ist es eigentlich? Wenn ich mich erst ein Jahr nach der Geburt arbeitslos melde, wonach richten sich dann meine Bezüge? 4)Würde ich den Vertrag nicht verlängern lassen, hätte ich zwar ein gutes Gewissen, wäre aber finanziell nicht so gut abgesichert. Da ich mitten in der Mutterschutzzeit arbeitslos werden würde, hätte ich ja davor keine Bezüge vom Arbeitsamt bekommen, die dann einfach weiterbezahlt werden würden. Würde ich dann in dieser Zeit überhaupt Arbeitslosengeld bekommen oder müsste ich lediglich mit den 13€ von der KK auskommen? Fragen über Fragen! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten könnten. Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Elvira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1:ja, Sie dürfen es verheimlichen. 2:Ja, der Umzug wäre begründet. 3: Nach dem letzten Verdienst 4: Sie bekämen MG in Höhe des Arbeitslosengeldes von der KK. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, danke schön für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Viele Grüße, Elvira


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe einen befristeten Jahresvertrag, der am 09.04.2009 ausläuft. Errechneter Geburtstermin ist der 23.04.09. Nun weiß man ja nicht genau, wann das Kind kommt. Bis zum 09.04.09 bekomm ich ja noch mein Gehalt, welches sich KK und Arbeitgeber teilen. Was ist danach? Elterngeld kann ich ja erst ab dem Tag der Geburt beantragen. Meine KK sagte mir, ...

Hallo ihr Lieben, ich bin alleinerziehende Mutter mit Zwillingen(!) die mittlerweile 10 Monat alt sind. Bisher bekam ich etwas Elterngeld und dieses wurde mit ALG2 aufgestockt. Diesen Monat läuft mein Arbeitsvertrag aus (und somit vermutlich auch die Elternzeit?) und das Jobcenter hat mir mitgeteilt, dass das Arbeitsamt nun für mich zuständig ...

Uns wurde schriftlich im März mitgeteilt, dass aus den Regelbetreuungszeiten ab September VÖ6 wird. Schon im März habe ich telefonisch Kontakt mit der Abrechnung gehabt, da ich mich auf die Altvertragsregelung berufen habe. Da wurde mir leider  nur telefonisch zugesichert, eine Sonderregelung zu bekommen, da ich einen  Altvertag habe und mein Kind ...

18 Tage nach dem offiziellen Start bei der Tagesmutter (wir haben eine spätere Eingewöhnung vereinbart) möchte die Tagesmutter den Vertrag auflösen, da die Stadt nur 35h (wegen Elternzeit) genehmigt hat, im Vertrag aber von 45h die Rede ist. Warum auch immer ihr das jetzt erst auffällt...  Können wir hier wirklich die Leidtragenden sein? So kur ...

Liebe Frau Bader, mein Freund möchte nach der Geburt sowie ab dem 9. Lebensmonat unseres Kindes Elternzeit nehmen. Der Antrag muss ja 7 Wochen vor Geburt beim AG eingereicht werden. Sein Vertrag ist aber bis ca. 5 Lebensmonat des Kindes befristet, kann zwar verlängert werden, aber das steht noch nicht fest. Muss er jetzt schon den Bindungszeitr ...

Liebe Frau Bader, uns wurden im Zuge des Wechels von Krippe in die Kita die Bereuungszeiten gekürzt auf 20 Stunden pro Woche obwohl wir beide in Vollzeit arbeiten. Laut Satzung kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn ein Kind besondere Bedarfe hat, die von der Kta nicht gedeckt werden können. Grund für die Kündigung ist, dass unser Sohn sche ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Liebe Frau Bader,  Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe/ Antwort. Meine Elternzeit (Dauer 27.5 Monate) endet Anfang November, mein 2 Jahre alter Sohn hat seit Mitte September einen Kitaplatz. Geplant war, dass ich wieder 25 Stunden Teilzeit arbeiten gehe, im Mai hatte ich ein Personalgespräch, wo mir mündlich Home Office und Dienstzeiten zug ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...