Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, habe schon alle möglichen Seiten durchgelesen, aber irgendwie ist mein Fall etwas kompliziert und ich finde keine Antwort. Hoffe sehr, dass Sie mir helfen können. Ich bin in der 16. Woche schwanger, der ET ist am 11.09.2004. Mein befristeter Vertrag läuft bis 30.09.2004. Er würde also mitten im Mutterschutz ablaufen. Wenn's klappt, soll der Vertrag im Laufe des nächsten Monats um ein weiteres Jahr verlängert werden. (Leider gibt's bei uns momentan keine unbefristeten Verträge) Dieser würde also bis 30.09.2005 laufen. Jetzt habe ich soooo viele Fragen: 1) Darf ich meinen Zustand bei der Verlängerung verheimlichen? 2) Würde ich den Vertrag verlängern, wäre es finanziell natürlich sehr schön, ich könnte mich aber bis zum 30.09.2005 nicht arbeitslos melden. Da ich aber nach der Geburt zu meinem Mann in eine andere Stadt ziehe, werde ich bei meinem jetzigen AG nicht mehr arbeiten können. Um mich in der neuen Stadt arbeitslos zu melden, worauf wir finanziell angewiesen wären, müßte ich meinen Vertrag kündigen. In diesem Fall würde ich aufgrund von Eigenkündigung eine Sperrzeit kriegen. Oder wäre der Umzug zum Mann ein wichtiger Grund für die Verschuldung der Arbeitslosigkeit? 3)Wie ist es eigentlich? Wenn ich mich erst ein Jahr nach der Geburt arbeitslos melde, wonach richten sich dann meine Bezüge? 4)Würde ich den Vertrag nicht verlängern lassen, hätte ich zwar ein gutes Gewissen, wäre aber finanziell nicht so gut abgesichert. Da ich mitten in der Mutterschutzzeit arbeitslos werden würde, hätte ich ja davor keine Bezüge vom Arbeitsamt bekommen, die dann einfach weiterbezahlt werden würden. Würde ich dann in dieser Zeit überhaupt Arbeitslosengeld bekommen oder müsste ich lediglich mit den 13€ von der KK auskommen? Fragen über Fragen! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese beantworten könnten. Welche Vorgehensweise würden Sie mir empfehlen? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße, Elvira
Hallo, 1:ja, Sie dürfen es verheimlichen. 2:Ja, der Umzug wäre begründet. 3: Nach dem letzten Verdienst 4: Sie bekämen MG in Höhe des Arbeitslosengeldes von der KK. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke schön für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Viele Grüße, Elvira
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