Mitglied inaktiv
Ich habe einen befristeten Jahresvertrag, der am 09.04.2009 ausläuft. Errechneter Geburtstermin ist der 23.04.09. Nun weiß man ja nicht genau, wann das Kind kommt. Bis zum 09.04.09 bekomm ich ja noch mein Gehalt, welches sich KK und Arbeitgeber teilen. Was ist danach? Elterngeld kann ich ja erst ab dem Tag der Geburt beantragen. Meine KK sagte mir, dass ich für den Zeitraum dann Krankengeld bekomme, aber das ist ja auch nicht so viel. Hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wer zahlt die Krankenversicherung, da ich ja keinen Arbeitgeber mehr habe?
Hallo, wenn Sie am ersten Tag nach dem Arbektsvertrag schon im Mutterschutz sind, muss die KK das gesamte MG bis zum Ende der Schutzfrist zahlen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Na da wollte aber jemand bei der KK Geld sparen. Die KK muss dir für den Rest des MuSchu dein KOMPLETTES letztes Gehalt zahlen. Also lass dich nicht mit Krankengeld oder noch schlimmer mit den 13 eur pro Tag abspeisen. Zur Not Widerspruch einlegen. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Danke für die schnelle Antwort. Das sind ja eventuell 2 oder 3 Wochen, die ich dann quasi arbeitslos bin. Die KK zahlt dann alleine den ganzen Anteil? kann ich mir fast gar nicht vorstellen. Bin ich denn dann noch weiter versichert? Muss ich den Beitrga selber zahlen? Fragan über Fragen. Ich werde aber in Kürze noch mal bei der KK vorbeischauen und auch noch mal beim Arbeitsamt.
Mitglied inaktiv
Du musst unterscheiden. Im MuSchu bist du nicht arbeitslos. Du bist im MuSchu, wie jede andere auch. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn dein Vertrag vor Beginn des MuSchu geendet hätte. Dann wärst du erst arbeitslos und dann im MuSchu gewesen. Warum soll die KK nur 2 oder 3 Wochen zahlen? Du vergisst die 8 Wochen nach der Geburt, auch da müssen sie dir dein letztes Gehalt zahlen. Und versichert bist du über die KK, sind aber alle, die im MuSchu sind. Arbeitnehmerinnen werden vom Arbeitgeber während des MuSchu bei der Versicherung abgemeldet. Beiträge werden auch nicht fällig. Hoffe, dir ein bisschen geholfen zu haben. LG Arlett
Ähnliche Fragen
Hallo! Werden die Wochen in denen man in Mutterschutz ist noch wie ganz normale Arbeitszeit angerechnet? Viele Grüsse Zefi
also, im zeitraum zwischen dem 1.3.02 und dem 28.2.05 habe ich an ca. 320 tagen reguläres gehalt bezogen, die andere zeit war mit mutterschutz und erziehungsurlaub ausgefüllt. ich würde gern wissen, ob auch die zeit des mutterschutz auf die anwartschaftszeit von 360 tagen beitragszahlung im rahmen von 3 jahren für die beantragung von arbeitslosenge ...
Hallo, ich bin nun in der 26. Woche schwanger. Ich bin momentan bei einer Personaldienstleistung angstellt. Bis einschliesslich 31.3.08. Mein Mutterschutz beginnt am 21.3.08. Zahlen die Personaldienstleistungen auch die restliche Woche, auch wenn ich nicht mehr arbeite? Weiss nicht wie das gesetzlich festgelegt ist. Wenn ich nun im Mutt ...
Hallo! Ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld nach einem zweijährigen Auslandsaufenthalt und Mutterschutz/Elternzeit. Vor ca. zwei Jahren bin ich zum Arbeiten ins Ausland gegangen, habe aber freiweillig weiter in Arbeitslosenversicherung gezahlt, damit ich, wenn ich wieder komme und keinen Job finden sollte, Arbeitslosengeld I bekomme. Mir stehe ...
Hallo, ich bekomme derzeit Harz 4 ( ALG 2 ) bin Alleinerziehend und bin derzeit Schwanger. Nicht mehr lange und ich komme in den Mutterschutz. Wie ist es, da ich ja Allein Erziehend bleibe, wenn ich mein Kind zur Welt bringe, bekomme ich nach wie vor noch Harz 4? oder fällt das dann weg, weil ich den Arbeitsmarkt dann erst mal nicht zur verfügu ...
Hallo Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Oktober aus. Die Geburt des Kindes ist Ende Januar 2017. Ab 1.11. bin ich dann arbeitslos. Welche Leistungen und in welcher Höhe stehen mir zu, wenn ich keinen Job für die restlichen Wochen finde ? Vielen Dank vorab.
Guten Tag, meine Frage ist folgende: Mein Vertrag bei meinem bisherigen Arbeitgeber (ich arbeite dort seit etwa sechseinhalb Jahren) wird circa 7 Wochen nach errechnetem Geburtstermin auslaufen. Ich werde circa 4-5 Monate später eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreten. Mein Mann, der Vater, bleibt ab Geburt 12 Monate zu Hause ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester
- Übernachtung
- Wärende der schwangerschaft Firma in Insolvenz
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger