Zypri
Guten Tag, meine Frage ist folgende: Mein Vertrag bei meinem bisherigen Arbeitgeber (ich arbeite dort seit etwa sechseinhalb Jahren) wird circa 7 Wochen nach errechnetem Geburtstermin auslaufen. Ich werde circa 4-5 Monate später eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreten. Mein Mann, der Vater, bleibt ab Geburt 12 Monate zu Hause zur Kinderbetreuung und bezieht in der Zeit Elterngeld. Ich würde die zwei Partnermonate während der Elternzeit als Elterngeldmonate nehmen. Kann ich mich für die Zeit zwischen Ende des Mutterschutzes und neuem Vertragsbeginn arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I beziehen? Ich war während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber ausgehend wegen Infektionsgefahr im Beschäftigungsverbot, habe mein Gehalt wie vorgesehen weiter bezogen und somit auch Arbeitslosenversicherung etc. bezahlt. Wann müsste ich mich spätestens beim Arbeitsamt melden? Zählt mein Vertragsende oder Ende des Mutterschutzes, das ja erst mit Geburt des Kindes sicher feststeht?
Hallo, das ist möglich, das Baby wird ja von seinem Papa betreut. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn du vermittelbar bist, kannst dich arbeitslos melden. Spätestens 3 Monate vor Vertragsende, aber theoretisch auch schon jetzt.
Zypri
Wie ist denn vermittelbar definiert? Das Baby wäre betreut, in der Theorie könnte ich arbeiten während der Monate vor der neuen Arbeitsstelle. Da ich in einem sehr spezialisierten Bereich bin, der bei Wechsel normalerweise lange Einarbeitungsphasen mit sich bringt, ist das aber wohl für keinen Arbeitgeber attraktiv. Wenn ich es richtig verstanden habe, müsste ich mich nur auf Stellen bewerben, die meiner Qualifikation entsprechen?
cube
Da kann durchaus auch verlangt werden, dass du dich auf "niedrigere" Stellen bewirbst oder Stellen, die einen Teil deiner ursprünglichen Ausbildung/Studium abdecken - aber von dir niemals in der Arbeitswelt wirklich bearbeitet wurden. Du wirst auch Vorschläge vom Amt zugeschickt bekommen - auf die musst du dich bewerben. Ob die passen für dich sind oder nicht, spielt keine Rolle. Gerade, wenn man sehr spezialisiert ist und es wenige Stellen gibt, muss das Amt dich eigentlich dazu auffordern, da eben auch Abstriche zu machen und dich auf Stellen zu bewerben, die nicht deiner genauen Quali entsprechen. Hängt aber alles ein bisschen auch vom SB ab. Und wenn du eh schon einen neuen Vertrag hast, wirst du da sicher deutlich weniger Druck haben, zB x Bewerbungen pro Monat nachzuweisen.
Ani123
Während des Mutterschutzes beziehen sie EG. Je nachdem wie der Mutterschutz fällt entspricht es 2-3 EG-Monate. Diesbezüglich kann es sein, dass für den KV nur 11 Monate EG-Bezug über bleiben. Sie schreiben, "Ich würde die zwei Partnermonate während der Elternzeit als Elterngeldmonate nehmen." Wie genau meinen sie das? Möchten sie mehr EG-Monate nehmen als den Mutterschutz? Bedenken Sie, dass der KV und sie zusammen 14 Monate Basis-EG beziehen können. Je nachdem wieviele Stunden sie im Anschluss arbeiten können sie auch noch die Partnerschaftsbonusmonate nehmen. Während der Zeit dürfen sie und der KV zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten. Insofern sie eine Betreuung des Kindes nachweisen können, was gegeben ist, wenn der KV in EZ ist, haben sie Anspruch auf ALG1. Allerdings kann die Agentur für Arbeit verlangen, dass sie eine Tätigkeit nachgehen welche nicht ganz ihrer Qualifikation entspricht und niedriger bezahlt wird. Die Agentur für Arbeit hat als Ziel, Menschen in die Berufstätigkeit zu bringen, so dass sie sich selbst finanzieren können. Dabei ist nur bedingt darauf einzugehen, dass alle Qualifikationen erfüllt sind und gar, dass es das Wunschgehalt gibt. Erkundigen sie sich mal was ihnen an Gehalt, ausgehend von der Agentur für Arbeit, zusteht. Das nennt sich "Selbsterhalt". Hinzu rechnen können sie das EG und Kindergeld. Das wird geringer sein als das was sie vermutlich im neuen Job verdienen werden. Je nach Sachbearbeiter kann es sein, dass ihnen regelmäßig viele Stellenangebote zugeschickt werden auf die sie sich bewerben müssen. Der Sachbearbeiter darf einen Nachweis davon verlangen und erfolgt dieser nicht Zahlungen kürzen. Eine Bewerbung nicht positiv zu gestalten wäre möglich, aber auch das kann je nach Sachbearbeiter ihnen negativ ausgelegt werden und zur Absicht führen nicht arbeiten zu wollen. Das kann Kürzungen zur Folge haben. Selbst im Nachhinein festgestelltes, wenn sie bereits wieder arbeiten, kann zu Rückzahlungen führen. Ehrlichkeit währt am besten. Es gibt auch Sachbearbeiter denen wird ihr Fall "egal" sein, weil es eine absehbare Zeit ist. Da werden wenige, vielleicht auch keine, Angebote kommen worauf sie sich bewerben müssen. Verlassen Sie sich darauf nicht, denn auch Fälle wechseln den Sachbearbeiter und selbst die letzten 4 Wochen können dann anders werden. Es hängt somit sehr viel vom Sachbearbeiter ab. Ihre Pflicht ist es sich pünktlich, spätestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit, arbeitssuchend zu melden. Verpassen Sie diese Frist gilt ihr Anspruch auf ALG erst ab später. In der Mitteilung können sie auch mitteilen, dass sie schwanger sind und ihr geplanter Mutterschutz bis zum Tag X geht. Um das nachzuweisen legen sie eine Kopie der Schwangerschaft bei. Sollte der Mutterschutz sich nach hinten verschieben teilen sie es der Agentur für Arbeit mit. So weiß die Agentur Bescheid. Das alles sollte schriftlich erfolgen (geht heutzutage online) um nachweisen zu können, dass sie es gemeldet haben. Ab dem 1. Tag nach dem Mutterschutz, wo sie ALG beziehen möchten, müssen sie sich wieder bei der Agentur für Arbeit melden und arbeitslos melden. Erkundigen Sie sich vorher ob das persönlich erfolgen muss. Das ist von Agentur zur Agentur anders. Ich finde es toll, wie ihr Mann/KV für sie da ist und er ihnen die Möglichkeit bietet sich beruflich weiterzuentwickeln.
Zypri
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich wollte nur die zwei Monate Mutterschutz nach Geburt als Elterngeld/Elternzeit. Mir war nicht klar, dass das je nachdem wie die Geburt fällt auch 3 Monate sein können und mein Mann dann nur noch 11 Monate hätte. Wobei das aber nicht schlimm wäre, es geht uns primär darum, dass er von Anfang an fürs Kind da ist, weil auch langfristig unsere so sein soll, dass ich mehr arbeiten.
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