Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin nun in der 26. Woche schwanger. Ich bin momentan bei einer Personaldienstleistung angstellt. Bis einschliesslich 31.3.08. Mein Mutterschutz beginnt am 21.3.08. Zahlen die Personaldienstleistungen auch die restliche Woche, auch wenn ich nicht mehr arbeite? Weiss nicht wie das gesetzlich festgelegt ist. Wenn ich nun im Mutterschutz keinen Arbeitgeber habe, bekomme ich dann nur das Geld von der KK? Oder kann ich mich in dieser Zeit auch arbeitslos melden? Das Arbeitsamt sagt nein. Jedoch hab ich schon davon gelesen, dass gerichtlich beschlossen wurde, dass eine Frau sich im Mutterschutz arbeitslos melden kann?!?! Mir gehts nur um die Zeit im Mutterschutz. Danach will ich weder ALG II oder sonstiges. Kann mir jemand helfen?? Danke!!
Hallo, wenn Sie in der Mutterschutzfrist arbeitslos werden, zahlt die KK bis zum Ende den vollen Betrag. Danach erhalten Sie nur dann ARbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also das Kind betreut ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Und die Zeit VOR Geburt, also im Mutterschutz, erhalte ich dann "nur" das Geld der KK? Keine Aufstockung durch Arbeitslosengeld? Nur für die 6 Wochen! Nach der Geburt ist klar, da werde ich erstmal in den Erziehungsurlaub gehen.
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Und die Zeit VOR Geburt, also im Mutterschutz, erhalte ich dann "nur" das Geld der KK? Keine Aufstockung durch Arbeitslosengeld? Nur für die 6 Wochen! Nach der Geburt ist klar, da werde ich erstmal in den Erziehungsurlaub gehen.
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ach, ich habe das gerade - glaube ich - etwas überlesen. die KK zahlt den vollen betrag?? also nicht nur die 50%? heisst also, dass ich genauso viel geld bekomme wie jede andere schwangere auch, die im angestelltenverhältnis ist?? danke schon mal!!
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ach, ich habe das gerade - glaube ich - etwas überlesen. die KK zahlt den vollen betrag?? also nicht nur die 50%? heisst also, dass ich genauso viel geld bekomme wie jede andere schwangere auch, die im angestelltenverhältnis ist?? danke schon mal!!
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Hallo, bei mir begann der Mutterschutz am 9.12.07, der Arbeitsvertrag endetet am 10.12.07 (Elternzeitvertretung). Das habe ich bekommen: 9. und 10.12.2007 Mutterschaftsgeld i.H.v. 13 Euro von der Krankenkasse + Zuschuss vom Arbeitgeber bis zum Nettogehalt. ab dem 11.12.2007 Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld, sind ca. 70% des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 3 Monate (must eine Verdienstbescheinigung abgeben bei der Krankenkasse) Das Mutterschaftsgeld wurde mir dann für die ersten 6 Wochen in einem Betrag ausgezahlt. Die 8 Wochen nach der Geburt, werden berechnet, wenn man die Geburtsbescheinigung für Krankenkasse und die Mitversicherung fürs Kind eingereicht hat. Hotsprings
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