Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe eine Frage zum Arbeitslosengeld nach einem zweijährigen Auslandsaufenthalt und Mutterschutz/Elternzeit. Vor ca. zwei Jahren bin ich zum Arbeiten ins Ausland gegangen, habe aber freiweillig weiter in Arbeitslosenversicherung gezahlt, damit ich, wenn ich wieder komme und keinen Job finden sollte, Arbeitslosengeld I bekomme. Mir stehen demnach 1200 Euro monatlich zu. Jetzt sieht die Situation folgendermaßen aus. Ich komme Ende Juni wieder, bin dann im 7. Monat schwanger, der errechnete Geburtstermin ist der 4.September, d.h. Ende August beginnt der Mutterschutz. Dass ich hochschwanger einen Job bekommen sollte, ist unwahrscheinlich. Wie wird nun das Geld im Mutterschutz berechnet, bzw. in der Elternzeit?Vielen Dank für die Antwort!
Hallo, ARbGeld I kann man grds. bis zum Ende des Mutterschutzes erhalten (bzw Ersatzleistungen von der KK). Danach nur noch, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Im MuSchu bekommst du von der Krankenkasse Geld in Höhe des Arbeitslosengeldes und Elterngeld beträgt EUR 300,00. LG Arlett
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