Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine etwas berechnende Frage :-( Ich bin jetzt in der 25 SSW und mein Arbeitsvertrag läuft mit 31.8.2010 aus; mein MuSchu würde am 10.10 beginnen - das heißt ich müsste mich für 6 Wochen arbeitslos melden - Ich habe mich im Mai auch schon fristgerecht bei der Arbeitsagentur gemeldet. Macht es Sinn und hätte es Auswirkungen für die Elterngeld-Berechnung, wenn ich ab 30. / 31.8. oder 1.9. (macht es einen Unterschied welcher der Tage?) krankgeschrieben würde anstatt ALG zu beziehen - da ja Monate die man SS-bedingt krank ist, nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit ein bezogen werden. Ist das grundsätzlich so möglich und richtig (abgesehen von moralischen Überlegungen) oder irre ich mich da? mfg Marion
Hallo, die Frage stellt sich nicht. Man kann sich krankschreiben lassen, wenn man krank ist. Alles andere erfüllt den Straftatbestand des Betruges.Und dazu werde ich keine Beihilfe leisten Liebe Grüsse, NB
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