Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein befristeter AV endet ANfang Juli11. Mutterschutz Beginnt 5 Wochen später. 1. Muss ich der ARGE meine Schangerschaft mitteilen? Verheimliche es auf der Arbeit noch. 2. Mir wurde im Dez. eine Vertragsverlängerung zugesagt, ein Einstellungsantrag wurde im Januar gestellt. Leider ist die Stelle auf dem Papier noch vergeben an eine Kollegin in Elternzeit. Ihr Kind wird im Juni 3. Sie muss sich vorher rückmelden,ob sie wiederkommt (was sie def. nicht wird). Da sie eine Stelle auf Lebenszeit hat, weiss ich nicht, ob sie in der Tat kündigen muss oder nicht. Deswegen versuche ich meine Schwangerschaft zu verheimlichen, da ich fürchte, eine evtl. Aussicht auf Verlängerung hätte ich bei Bekanntgabe nicht (allerdings kann ich es nicht bis Juni verheimlichen). Was würden Sie tun? 3. Aufgrund von Überstunden könnte ich schon Anfang April Freizeitausgleich beantragen. Ich möchte keinen finanziellen Ausgleich der Überstunden. Gibt es hier einen rechtlichen Anspruch? Schliesslich sind aussreichend Kollegen vorhanden, die meine Arbeit auffangen könnten. 4. Ab Juli würde ich 1 MOnat SGB2 bekommen und dann in der MUtterschutzfrist keine Leistungen mehr, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und nicht mehr pflichtversichert in der GKV bin. Ist das richtig? Vielen Dank für Ihre Mühe Lila
Hallo, 1. Ja, wenn Sie Arbeiten durchführen, die eine Gefahr für Mutter + Kind darstellen (zB Chemiefabrik, Altenpflegerin) - sonst kann der AG die Sicherheitsvorschriften nicht einhalten 2. Weiterhin verschweigen 3. Wäre vllt. unglücklich, wenn bis dahin nicht geklärt ist, ob der Vertrag verlängert wird. Ob es möglich ist, hängt erst einmal vvom Vertrag ab. 4. Sie bekommen doch bis zum Mutterschutz ArbGeld I, dann im Mutterschutz Leistungen von der KK in gleicher Höhe und erst danach ArBeld II Liebe Grüsse, NB
Jessi86
Hatte genau das Gleiche Problem. Mein Vertrag endete am 31.12.09 und ET war der 26.04. Ich hätte auch einen unbefristeten Vertrag bekommen, konnte es aber nicht so lange geheim halten. Bekam also keine Verlängerung und hab dann bis zum Beginn meines Mutterschutzes ALG 1 bekommen, danach das Geld von der KK und nach Ablauf des Mutterschutzes bekam ich dann das Elterngeld. Ich konnte meine Schwangerschaft nicht allzu lange verheimlichen, da man es schon unheimlich früh gesehen hat. Aber heute denke ich, dass das auch gut so war. Hätte ich es verheimlicht u dann meine Verlängerung bekommen, wäre das Verhältnis zu meinem AG mit Sicherheit gestört gewesen. Heute ist meine Maus 10 Monate u ich bin wieder dort beschäftigt. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo, also Frau Bader hat dazu mal geschrieben dass wenn man nachweisen kann das der Vetrag nur nicht in einen unbefristeten Vertrag geändert wurde wegen der Schwangerschaft, dass man dann dagegen vorgehen kann, weil einem durch eine Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen. Die Frage ist halt bloß ob und wie man das nachweisen kann, und ob man wirklich dagegen vorgehen will - denn das Verhältnis wird dadurch sicher nicht besser. LG Sabine
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