Lieschen56
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 5. Woche schwanger und sorge mich um meine finanzielle Zukunft. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 17.08.13 und ich befinde derzeit in einem befristeten Angestelltenverhältnis bis 15.07.13. Die Schwangerschaft war vollkommen ungeplant und ich fühle mich wirklich mies, weil es einfach als ein Unding empfinde, in der Zeit eines 1-jährigen Beschäftigungsverhältnis schwanger zu werden. Zumal ich glaube, dass sich sowas herumspricht und die Chance für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz minimieren. Ich habe versucht, Licht in die ganze finanzielle Thematik zubringen und zu schauen, ob sich das Kind zukunftperspektivisch vereinbaren lässt. Folgende Unklarheiten konnte ich nicht ausräumen und da wollte ich sie darum bitten, mir bei der Klärung zu helfen. Habe ich Anspruch auf Elterngeld, welches über den Mindestsatz von 300€ hinausgeht? Wie verhält sich mein Status dann generell? Ich bin nach Auslaufen des Vertrages arbeitslos und müsst wahrscheinlich nach den 8 Wochen Mutterschutz eine neue Stelle antreten oder habe ich ebenso, wie Arbeitnehmerinne die Möglichkeit zur Erziehungszeit. Ich würde gerne, insofern möglich Elterngeld auf 2 Jahre verteilen und in dieser Zeit mit meinem Studium beginnen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich als Student dann nicht einen Anspruchsverlust seitens der ARGE hätte? Bestände in dieser Zeit auch die Möglichkeit das Kind schon betreuen zu lassen? Im Voraus besten Dank für Ihre Antworten!
Hallo, Sie erhalten Elterngeld gemäß dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate bei Arbeitslosengeld eins werden mit null Euro angerechnet. Rechnen Sie doch mal:www.bmfsfj.de/Elterngeld Liebe Grüße, NB
Frau Strahl
Hi, hast du hier zu eine antwort bekommen? Würde mich mal interessieren. LG
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