Mitglied inaktiv
Hatte gestern schon gepostet ! Jetzt bin ich etwas verwirrt ! Das mit dem Vertrag ist mir jetzt klar ! Ok ! Aber wie siehts denn mit dem Elterngeld jetzt aus ? Ich dachte als Berrechnungsgrundlage würden da nur die letzten 12 Mon. genommen ? Bekomme ich denn dann weiterhin normal Elterngeld nachdem mein Vertrag ausgelaufen ist ? Ich mein wofür hat man denn dann gearbeitet ? Ich hab eh nicht so einen Spitzenverdienst und würde vorr. so 560 € Elterngeld bekommen ! Aber wenn man die mir dann auch noch wegnehmen würde !?? Und wie läuft das dann mit der KV von mir und meinem Kind ? Wäre ich dann automatisch Fammilienversichert über meinen Mann ? In der selben KK sind wir schon ! Oder müßte ich noch was Zahlen ? Bekomme dann ja nur Elterngeld und Kindergeld ! Sehr geehrte Fr.Bader bitte helfen Sie mir ! Bin jetzt verwirrt ! MfG Snuffiline
Hallo, 1. EG erhalten Sie in der Höhe des Durxhschnittes des letztesn 12 Mo. 2. KK - versichert sind Sie nur, wenn Sie in EZ sind, also einen AG haben, sondt müssen Sie sich selber darum kümern/ familienversichern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
... ALso, ich würde als erstes bei meiner KK anrufen und fragen wegen Weiterversicherung... So weit mir bekannt ist, müßtest Du um Soziale Leistungen zu beziehen auch dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.... aber Du nimmst ja EZ... Dann denke ich mal muß Dich die KK des Mannes weiterversichern. ACHTUNG: Solltest Du nach der EZ wieder arbeiten wollen, dann erhälst Du auch soziale Leistungen. Antrag beim Arbeitsamt stellen. Grundlage der sozialen Leistungen basiert aber dann auf die Zeit die Du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zu verfügung stehen würdest. Z.B. vor dem Kind in Vollzeit gearbeitet und nach dem Kind nur noch Teilzeit möglich... dann erhälst DU auch nur TZ "Bezüge" Viel Glück... LG Peeka
Mitglied inaktiv
:o)
Mitglied inaktiv
Hallo, leider ist es so, dass nach Auslaufen des Vertrages das Elterngeld auf EUR 300,00 gekürzt wird. Wir haben das durch, haben auch argumentiert wie du. Deshalb wird in der Bescheinigung des Arbeitgebers auch gefragt, ob und bis wann das AV befristet ist. Weil bis zum Ende der Befristung wird ganz normal Elterngeld gewährt nach dem letzten Gehalt und danach nur noch der Sockelbetrag. Bei uns kommt so und so das gleiche raus. Mein Mann bekommt auch nur den Sockelbetrag. Aber ich kann mir eine Arbeit suchen und so haben wir wieder mehr Geld, halt wie bei euch. Achja, das hängt damit zusammen, dass Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, die für entgehenden Lohn gezahlt wird. Wenn du sowieso nicht mehr arbeiten würdest, weil kein Vertrag mehr besteht (ist ja ausgelaufen) ist auch nichts zu ersetzen und somit nur der Sockelbetrag zu zahlen. Wahlweise kannst du dich arbeitslos melden, dann bekommst du Arbeitslosengeld. Da sowohl Elterngeld als auch Arbeitslosengeld 67 % des letzten Gehaltes sind, hast du deine 560 eur wieder. Das heißt dann aber auch, dass du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen musst, dich bewerben musst und ggf. auch eine angebotene Stelle annehmen musst. Und du musst nachweisen können, dass du eine Unterbringungsmöglichkeit für dein Kind hast, wenn du eine Arbeit bekommst. Sonst gibt es nix. Achja, versichern kannst du dich über deinen Mann. Dein Arbeitgeber wird bei Beendigung deiner Versicherung mitteilen, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und dann müsst ihr einen Antrag auf Familienversicherung bei eurer Krankenkasse stellen. Dann wirst du über ihn versichert. LG Arlett
Mitglied inaktiv
auch, wenn dein vertrag in der elternzeit ausläuft, bleibt dein elterngeld gleich. lg two_kids
Mitglied inaktiv
Na da bin ich ja mal gespannt, was Frau Bader sagt. Dann frag ich mich, warum mein Elterngeld auch im Widerspruch auf EUR 300,00 geblieben ist. Dann müssen die Behörden ja völlig dumm sein. Mein Vertrag läuft am 1.2.08 aus, somit hätte ich 5 Monate 1000 eur bekommen und 5 EUR 300. Fand ich nicht prickelnd, aber ich kann die Gesetze nicht ändern. Woher beziehst du denn die Erkenntnis, dass das gleich bleibt? Das würde mich mal sehr interessieren, denn meine Klagfrist läuft noch. LG Arlett
Mitglied inaktiv
... dass das Elterngeld nach dem Einkommen vor der Geburt berechnet wird und dann für die 12 Monate in Abhängigkeit davon ausgezahlt wird - auch wenn der Arbeitsvertrag ausläuft oder sich ändert. Auch die Hinweise im elterngeld.net gehen in diese Richtung. Da mich der Fall auch betrifft, würde mich doch sehr interessieren, ob es irgendeine Gesetzesgrundlage dafür gibt, dass das anders gehandhabt wird. Sind in deinem Bescheid irgendwelche Paragraphen zur Begründung angegeben, Arlett? Ich würde da ja glatt zum Anwalt gehen und es auf eine Klage ankommen lassen. Das Elterngeld ist doch schließlich als Ersatz für die Erwerbstätigkeit zu sehen und du hast ja wohl keine Chance einen neuen Arbeitgeber zu finden, bei dem du die ersten Monate noch in Elternzeit bist! Das wäre eine klare Benachteiligung, der das Elterngeld doch gerade entgegenwirken will, oder verstehe ich da was falsch? LG, Mira
Mitglied inaktiv
Das wäre keine Benachteiligung, denn das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Und Lohn würdest Du dann auch nicht mehr bekommen, weil eben der Vertrag ausläuft. Ich kann die Argumentation durchaus nachvollziehen.
Mitglied inaktiv
Ja, natürlich ist es eine Lohnersatzleistung, allerdings für 12 Monate! Die Benachteiligung besteht doch darin, dass jemand, dessen Vertrag in dieser Zeit ausläuft, ganz sicher keinen Arbeitgeber findet, der erst mal Elterngeld zahlt. Meinem Verständnis nach ist doch das Elterngeld genau dafür erfunden worden, um dieses erste Jahr zu sichern. Vielleicht ist es eine Frage, die in der Rechtssprechung auch noch nicht ganz klar geklärt ist? Zumindest gibt es im Elterngeldgesetz keinen Paragraphen, in dem diese Frage klar geregelt wäre (z.B. anders als im Mutterschutzgesetzt).
Mitglied inaktiv
es steht aber auch im gesetz, dass für die berechnung der verdienst von VOR der geburt zählt. lg two_kids
Mitglied inaktiv
Huhu, habe heute mit meinem Chef gesprochen. Also Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Wenn du keine Arbeit mehr hast und die hast du ja nicht mehr (Vertrag läuft ja aus) simpel gesagt, wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast, ist es kein Ersatz mehr. Und deshalb wird es dann auf EUR 300,00 gekürzt. Sicher kann man es als Lücke im Gesetz bezeichnen, aber die Elterngeldbehörden handeln so. Deshalb die Frage in der Arbeitgeberbescheinigung: Ist der Vertrag befristet und wenn ja bis wann? LG Arlett
Mitglied inaktiv
Klar ist es eine Benachteiligung, das bestreitet ja keiner. Nur es ist eine Lohnersatzleistung für diejenigen, die noch einen gültigen Vertrag haben. Es ist schwer zu erklären. Es gibt auch durchaus Menschen, deren Vertrag im Mutterschutz ausläuft und dann bekommen sie auch nur die EUR 300,00 an Elterngeld. Das ist nichts anderes. Die haben auch für ihr Elterngeld gearbeitet. So spart der Staat Geld. LG Arlett
Mitglied inaktiv
... dass das unterschiedlich gehandhabt wird? Ich habe nämlich ganz sicher von Fällen gelesen, in denen trotz auslaufendem Arbeitsvertrag das (volle) Elterngeld gezahlt wurde (elterngeld.net, falls hier solche Hinweise erlaubt sind). Mein Vertrag läuft übrigens tatsächlich im Mutterschutz aus, dazu habe ich von meiner Krankenkasse die Information bekommen, dass ich das Mutterschutzgeld ganz normal in Höhe meines Gehaltes weiterbekäme... Da kann ich ja mal gespannt sein!
Mitglied inaktiv
wenn man zum beispiel 6 monate vor der geburt arbeitslos wird, wird das elterngeld trotzdem anhand der letzten 12 monate berechnet. zum beispiel: 6 monate erwerbstätig bei 1800 € netto, dann arbeitslos. die 1800 € fließen trotzdem in die berechnung des elterngeldes ein. uns somit ist es auch egal, ob ein vertrag während der elternzeit ausläuft. man bekommt deshalb nicht nur den sockelbetrag. lg two_kids
Mitglied inaktiv
Bin ganz deiner Meinung, two_kids! Merkwürdig nur, dass sie offensichtlich tatsächlich weniger bekommt. Entweder es gibt da noch irgendeinen anderen Grund oder es wird wirklich unterschiedlich gehandhabt. Wenn bei mir gekürzt werden würde, würde ich es auf eine Klage ankommen lassen, habe ja schon geschrieben, dass ich das absolut ungerecht finde und das kann ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders sein.
Mitglied inaktiv
Huhu, es streitet keiner ab, dass für die Zeit, in der der Vertrag noch läuft, das Elterngeld nach dem Verdienst gerechnet wird. Das ist richtig. Aber für die Zeit, wenn man keinen Vertrag mehr hat, da bekommt man nur noch den Sockelbetrag. Das Elterngeldamt begründet es auch damit, dass dir die Regierung einen Anreiz geben möchte, für das Kind deine Arbeit zu unterbrechen. Wenn du keine Arbeit mehr hast, unterbrichst du ja nichts. Ist denn das nur so unlogisch? LG Arlett
Mitglied inaktiv
und zwar nach dem verdienst, den man 12 monate VOR der geburt hat. läuft der arbeitsvertrag während des elterngeldbezuges aus, bekommt man trotzdem das errechnete elterngeld und nicht nur den sockelbetrag. ich glaube, DU verstehst da irgendwas falsch. lg two_kids
Mitglied inaktiv
Das mit den 12 Monaten ist mir klar. Logisch. Ich hab mal ne Frage: Wie definierst du "Lohnersatzleistung"? Es ist nämlich eine Lohnersatzleistung und wenn du ohne Elternzeit keinen Lohn mehr bekommst, kannst du auch keine Lohnersatzleistung bekommen. Ist das nur so schwer verständlich? Es wird auch nicht unterschiedlich gehandhabt in Deutschland. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Wo bitte steht, dass das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist? Im Elterngeldgesetz jedenfalls nicht. Da steht nur, dass es sich aus dem vorherigen Einkommen berechnet und für 12 bzw. 14 Monate gezahlt wird - von Kürzung bzw. Wegfall bei Vertragsende ist da keine Rede, daher halte ich das auch nicht für rechtmäßig. Im Übrigen MUSS es wohl unterschiedlich gehandhabt werden, wenn der eine nach Arbeitsvertragsende nur noch den Sockelbetrag bekommt und der andere keine Kürzung erhält... Puuhh, das artet ja richtig in Streit aus hier... ;-)
Mitglied inaktiv
Da das Thema sehr wichtig für mich ist, habe ich noch mal ein bisschen gegoogelt und bin dabei auf die Richtlinien des BMFSFJ zu den Elterngeldentscheidungen für die einzelnen Ämter gestoßen. Da steht zum Thema Berechnungsgrundlage Folgendes: "Keine Voraussetzung ist das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zum oder nach dem Zeitpunkt der Geburt. Die Geburt oder die Betreuung des Kindes müssen für den Einkommenswegfall nicht ursächlich sein." GENAUSO verstehe ich das Gesetzt nämlich auch. Arlett, ich würde mich an deiner Stelle da mal schleunigst beschweren... LG, Mira
Mitglied inaktiv
Das sagt doch das Wort schon: Du beziehst ja keinen Lohn mehr, da du in Elternzeit bist. Deshalb Lohnersatzleistung. LG Arlett
Mitglied inaktiv
ich bin ja froh, dass wir uns wenigstens einig sind. wer weiss, warum arlett nur noch den sockelbetrag erhält. in irgendeinem posting hat sie nämlich auch geschrieben, dass ihr mann momentan das elterngeld bezieht. vielleicht bekommen sie deshalb nur noch den sockelbetrag und das ganze hat gar nichts mit dem auslaufen ihren vertrages überhaupt nichts zu tun. lg two_kids
Mitglied inaktiv
Falsch liebe two kids. Mein Mann bezieht jetzt das Elterngeld, damit ich weiter arbeiten kann ab Februar, wenn mein Vertrag dann ausläuft. Weil ich eben sonst auch nur noch den Sockelbetrag bekommen hätte. Es geht um mich und nicht meinen Mann. LG Arlett
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